Bis 1937 gab es in Deutschland keine Nationalauszeichnung, die auf Reichsebene hätte verliehen werden können. Jeder Bundesstaat für sich selbst vergab seine eigenen gestifteten Auszeichnungen. In der Kaiserzeit bestand der Hohe Orden vom Schwarzen Adler als höchste Auszeichnung Preußens, allerdings konnte er auch an nicht preußische Bürger und an Ausländer vergeben werden. Somit wurde er zur mittelbaren Reichsauszeichnung, weil der Preußische König gleichzeitig Deutscher Kaiser war und das Reich nach außen vertrat. Wenn man die beiden höchsten Orden Preußens mit den heutigen Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland vergleichen würde, so kann man zu der Feststellung kommen, dass die Wertigkeit des Schwarze Adlerordens mit der Sonderstufe und die Stufen des Roten Adler Ordens mit den übrigen Stufen des Verdienstordens im weitesten Sinn vergleichbar sind. Der Rote Adler Orden wurde überwiegend für Verdienste um das Reich vergeben. So erhielten Reichsbeamte, Politiker, Industrielle und Militärs spätestens zur Pensionierung dem Roten Adler Orden in der für sie zugedachten Stufe, je nach erreichter Stellung.  Diese Verleihungspraxis ist im weitesten Sinn mit dem des Verdienstordens vergleichbar. In der Weimarer Republik verbot das Gesetz jede Vergabe und Annahme von Orden und Ehrenzeichen, bis auf wenige Ausnahmen. Dieser Situation schadete das Verhältnis zu anderen Staaten aber auch zu seinen Bürgern. Ein zwischenstaatlicher Ordensaustausch war nicht möglich. Auch konnten die Bürger der Weimarer Republik kein sichtbares Zeichen des Dankes durch den Staat anlegen. Man bezog sich auf Ehrentitel wie beispielsweise Professorentitel, Geheimräte und Ehrendoktoren oder vergab zum Teil wertvolle materielle Geschenke. Diesen Fehler erkannte man im Dritten Reich und schuf den Verdienstorden vom Deutschen Adler. Er konnte allerdings nur an Ausländer verliehen werden. Dieser Orden wurde nur für den politisch-diplomatischen Verkehr mit anderen Staaten geschaffen. Das Deutsche Olympia-Ehrenzeichen von 1936 hatte diese Aufgabe bis dahin teilweise andeutungsweise übernommen, konnte aber nach Ablauf der Spiele nicht mehr verliehen werden. Somit gab es in Deutschland zum ersten Mal eine Auszeichnung, die auf Staatsebene verliehen wurde und deren Einteilung der internationalen Ansprüche gerecht wurde. Aber dem Deutschen Bürger konnte man immer noch nicht mit einer einheitlich staatlichen tragbaren Anerkennung danken. Dies wurde durch unzählige Stiftungen von anderen Abzeichen getan. Die Regelung aus der Weimarer Reichsverfassung und die Anwendung der Ordensvergabe im Dritten Reich, hat das Verständnis mit Orden und Ehrenzeichen, bis heute beeinträchtigt und geschadet. Viele Bundesbürger sahen und sehen das Vorhandensein einer Nationalauszeichnung mit Zweifel. Bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland 1949, wurde das Ordensverbot der Weimarer Republik nicht übernommen, und auch nicht aufgehoben. Das Grundgesetz verhielt sich zur Ordensfrage tolerant. Bei der Unterzeichnung des Erlasses über die Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, durch den ersten Bundespräsidenten Professor Dr. Theodor Heuss und dem ersten Bundeskanzler Dr. h.c. Konrad Adenauer 1951, nahm man einen Zwiespalt mit der Weimarer Verfassung in Kauf. In erster Linie benötigte die junge Bundesrepublik Deutschland eine Auszeichnung, um die diplomatischen Regeln waren zu können. Man konnte Ehrungen annehmen aber diese Geste nicht erwidern. So blieben diese später nach und nach aus. Um nicht die gleichen Schwierigkeiten die der Weimarer Republik zu erlangen, entschied man sich einen Verdienstorden für diesen Zweck zu stiften. Am 16.05.1951 schrieb der damalige stellvertretende Generalkonsul Dr. H. E. Riesser aus New York an das Auswärtige Amt in Bonn: Er bemühe sich den amerikanischen Organisationen bei jeder Gelegenheit für die Hilfe an Deutschland zu danken. Nur würden Worte nicht ganz genügen und er fragt, ob es möglich wäre die Rot-Kreuz-Medaille wieder zu verleihen. Man antwortete ihm, dass der Herr Bundespräsident gegen Ende des Jahres eine Regelung treffen wird. Die Rot-Kreuz-Medaille aber nicht erneuert wird. Dieser Briefwechsel macht deutlich das es gleich zu beginn der Bundesrepublikanischen Zeit Schwierigkeiten bei dem Umgang mit anderen Ländern gab.
 
Ablauf von der Idee bis zur Stiftung des Verdienstordens (Vermutung, logische Folge meiner Recherche nach der Sichtung von sehr umfangreichen Aktenmaterial aus dem politischen Archiv des Auswärtigen Amtes in Berlin):
1)
Der Herr Bundespräsident und der Bundeskanzler beschließen ca. 1950 eine nationale Auszeichnung zu schaffen

2)
Nach Absprache mit den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesministerien, und Prüfung der Zuständigkeit für Ordensstiftungen, sind die rechtlichen Grundlagen zur Stiftung und Schaffung erfüllt. Die Zulässigkeit der Ordensstiftung durch den Bundespräsidenten wurde überprüft. Man kam zu der Erklärung: „Das Recht zur Ordensverleihung kommt dem Bundespräsidenten >ex autoritare sua< zu, da er den Staat nach außen repräsentiert. Dazu gehören auch Orden und andere Auszeichnungen genauso wie die Geschenke von Staatsoberhaupt zu Staatsoberhaupt, von Minister zu Minister und von Delegation des eigenen Landes an die Delegation eines anderen Landes“.

 
3)
Der Bundespräsident wendet sich an seine Mitarbeiter um die Schaffung und Durchführung zur Stiftung des Verdienstordens zu verwirklichen. Hierzu gehören auch der Aufbau der Ordenskanzlei und die Ausarbeitung eines Statuts. Die Entwürfe für das Statut und den Erlass zur Stiftung sind am 02.07.1951 fertig gestellt worden und wurden am 13.07.1951 dem Staatssekretär des Bundeskanzleramtes zugeleitet mit der Bitte, diese Vorlagen auf die Tagesordnung der nächsten Kabinettssitzung zu setzen. Beabsichtigt waren die ersten Verleihungen am 01.05.1952 vorzunehmen. Es wurde noch mal auf die Zuständigkeit des Bundespräsidenten zur Stiftung eines Ordens als Ausfluss der Staatsrepräsentanz und der Natur der Sache hingewiesen. Der Entwurf folgte darin einer langen nicht nur deutschen Rechtstradition. Eines besonderen Gesetzes, bedarf es für die Stiftung des neuen Ordens nicht. Das Gesetz über Titel Orden und Ehrenzeichen trat erst am 01.10.1956 in Kraft. Darin wurde auch das Widertragen der ehemaligen Kriegsauszeichnungen geregelt.

4)
Es wird im Bundespräsidialamt über die Durchführung diskutiert. Man wendet sich an bekannte Personen, die sich mit der künstlerischen und technischen Durchführung auskennen. Auf künstlerischer Seite war das Herr Dr. Neubecker mit Unterstützung von Herrn Dr. Klietmann und auf der technischen Seite Herr Preuß. Wer für das Aussehen der Ordensbänder zuständig war, ist nicht bekannt. Diese Aufgabe ließ sich aber sehr schnell lösen. Es wurden die Nationalfarben verwendet und das Aussehen die des Deutschen Adlerordens übernommen. Man überlegte wer in früheren Jahren Ordensbänder in großen Massen hergestellt hat und kam zu dem Ergebnis, dass eine altbewährte Firma in Weißenburg in Bayern diese Erfahrungen hatte.

5) 
Man beginnt mit der Anfertigung der Musterbilder und einiger Musterstücke. Die Ordensbänder werden auch Probeweise hergestellt.

6) 
Nach dem Vorlegen der Musterstücke bei dem Herrn Bundespräsidenten, wird eines der Muster genehmigt. Am 06.09.1951 also einen Tag vor der Stiftung des Verdienstordens, wurden 5 Exemplare des Verdienstordens im Auswärtigen Amt an verschiedene Abteilungen im Hause zur Kenntnisname verteilt.

7) 
Die Fabrikation beginnt.

BVO Muster A
Nicht genehmigte Musterstücke: Verdienstkreuz am Bande und Verdienstmedaille (Vorderseite)

BVO Muster B
Nicht genehmigte Musterstücke: Verdienstkreuz am Bande und Verdienstmedaille (Rückseite)


Dies war aber nicht der einzige Anstoß den Verdienstorden zu stiften um die diplomatischen Regeln gerecht zu werden, sondern eher der eine Orden die Staatsmoral stärken und die Verbindung der Bürger zu ihrem Staat festigen könnte. Der Orden sollte den Integrationsprozess zwischen Staat und Bürger fördern. Ein Staat braucht somit auch Symbole und Zeichen mit denen sich der Bürger identifizieren kann. Aus der Einleitung des Stiftungserlasses geht hervor, an wen Theodor Heuss bei der Auszeichnung gedacht hatte. In dem Wunsche verdiente Männer und Frauen des Deutschen Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen, stifte ich am zweiten Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich sozialen und der geistigen Arbeit, dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt.
Theodor Heuss sah in der Stiftung die Bindung der „Tüchtigen an den Staat“. Es kam Ihm darauf an, auch äußere Zeichen des Zusammengehörens zu setzen, um so die Möglichkeit zu schaffen, den Dank des Gemeinwesens den Tüchtigen abzustatten. Dieses Gefühl des Zusammengehören´s fehlt dem Bundesbürger leider bis heute. Ein Symbol alleine reicht da nicht aus. Die innere Gleichsetzung mit unserem Staat ist leider unzureichend. Somit hat der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland zwei zentrale Aufgaben, zum Einen soll der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland als Verbindung zwischen dem Bürger und dem Staat dienen und zum Anderen ein Repräsentationsmittel unseres Staates gegenüber dem Ausland sein. Theodor Heuss war es wichtig dem helfenden Ausland Dank und Anerkennung abzustatten. Gedacht war da an erster Linie an das Amerikanische Volk, dass nach dem Zusammenbruch finanzielle und wirtschaftliche Hilfe geleistet hatte. Das musste die Angelegenheit des ganzen deutschen Volkes sein, und diese Dankesbezeugung durch ein Staatliches Ehrenzeichen sichtbar zum Ausdruck zu bringen, lag daher nahe. Nicht umsonst ist der Verdienstorden weltweit eines der Angesehensten Auszeichnungen überhaupt. Um die Bedeutung des Verdienstordens zwischen Bürger und Staat besonders zum Ausdruck zu bringen, gab Theodor Heuss den ersten Verdienstorden den Bergmann Franz Brandl, der unter Lebensgefahr zwei Kollegen gerettet hatte. Und nicht einem hohen Politiker oder Beamten. Theodor Heuss meinte: „Orden haben nur dann einen Sinn, wenn sie dem unsichtbaren Menschen, d. h. der Frau und dem Mann aus dem Volk verliehen werden. Die Ehrung mit dem Bundesverdienstorden bedeutete für den ersten Bundespräsidenten der höchste Ausdruck menschlicher Wertschätzung. Und so zeigt ein Ereignis, in welcher Haltung und Bescheidenheit Bundespräsident Heuss die junge Bundesrepublik vertrat. Es ist üblich, dass das Staatsoberhaupt selber die höchste Stufe des von ihm gestifteten Ordens trägt. Theodor Heuss zögerte. Als das Bundeskabinett beschlossen hatte, den Bundeskanzler zu empfehlen, den Bundespräsidenten zu bitten, am Neujahrstag 1952 das Großkreuz des Bundesverdienstordens anzulegen, kam der Bundespräsident der Bitte nach. Er wollte aber nicht der Erste sein, der das Großkreuz anlegt. Er hat zuvor am Heiligen Abend 1951, drei verdiente Männer der Bundesrepublik mit der gleichen Stufe ausgezeichnet. Unter anderen den ersten Alterspräsidenten des Deutschen Bundestages und ehemaligen Präsidenten des Deutschen Reichstages Herrn Paul Löbe. Somit war der Bundespräsident der erst vierte Träger der höchsten Stufe des Verdienstordens. Im Verlauf der fünfzig Jahre ist der Verdienstorden nun ein selbstverständliches Zeichen unseres Staates geworden. Auch wen es immer wieder Ablehnung gab. Der Verdienstorden hat sich bewährt. Er lebt durch seine Inhaber. Sie sind Vorbilder für andere Bürger geworden. Sie haben Entwicklungen angestoßen und andere beeinflusst, mitzuwirken. Die Inhaber des Verdienstordens zeigen durch die Annahme des Ordens, dass sie zu unserer freiheitlichen Demokratie und zu den Werten unserer Verfassung stehen. Sie alle können Stolz auf ihr Geleistetes sein, weil sie sich durch eigenes Handel verdient gemacht haben. Dafür sagt der Staat danke, durch die Verleihung des Verdienstordens.

Theodor Heuss
Bundespräsident Theodor Heuss, Stifter des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.

Geschichtliche Entwicklung  der Stufen des Verdienstordens
Zu beginn der Stiftung des Verdienstordens gab es für den Erlass, das Statut und die vorläufigen Richtlinien zur Verleihung einen Entwurf. Diese sind sehr interessant, weil darin die Einteilungen der Ordenstufen eine ganz Andere war, als die zur Veröffentlichung kam. Im Einzelnen:

 
Entwurf des Erlasses
über die Stiftung des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
vom 7. September 1951 (vordatiert)
02.07.1951
In dem Wunsche, verdienten Männern und Frauen des Deutschen Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen, stifte ich am 2. Jahrestag der Bundesrepublik Deutschland den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland. Er wird verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlich- sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten und soll eine Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland beiträgt. Die Einzelheiten der Gestaltung, der Einteilung und der Verleihung des Verdienstordens werden in einem Statut festgelegt.
Bonn, den 7. September 1951 (vordatiert)
 

Der Bundespräsident
Theodor Heuss

Der Bundeskanzler
 Adenauer    
                                                                                                                                    
Der Bundesminister des Innern
Lehr

                                                                                                                       
Entwurf des S t a t u t s
des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Vom 02.07.1951
Artikel 1
Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom Bundespräsidenten verliehen und kann als Zeichen der allgemeinen Anerkennung in Form eines Ordenszeichens getragen werden.
 
Artikel 2
Es werden folgende Stufen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen:

Das Großkreuz
Das große Verdienstkreuz
Das Komturkreuz
Das Verdienstkreuz I. und II. Klasse
Die goldene und silberne Verdienstmedaille
 
Der Bundespräsident behält sich außerdem vor, in besonderen Fällen eine Sonderstufe des Großkreuzes zu verleihen.
 
Artikel 3
Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes, golden gefasstes schlankes Kreuz, in dessen Mitte der Bundesadler in schwarzem Metall aufgesetzt ist. Seine Größe ist entsprechend der Ordensstufe verschieden. Das Band des Ordens ist rot, mit gold-schwarz-goldenem Saum.
 
Artikel 4
Form und Trageweise des Verdienstordens sind:
Das Großkreuz wird an einem breiten Band, von der rechten Schulter zur linken Hüfte führenden Band getragen. Hierzu gehört ein goldener sechsspitziger Bruststern, auf dem das Ordenszeichen aufgesetzt ist. Der Stern wird an der linken Brustseite getragen. Das große Verdienstkreuz gleicht dem obenbezeichneten Großkreuz, wird ebenfalls am breiten Ordensbande von der rechten Schulter zur linken Hüfte getragen, jedoch ist der dazugehörige Bruststern vierspitzig. Das Komturkreuz ist etwas kleiner als das Ordenszeichen zu 1. und 2. und wird an dem Ordensbande um den Hals getragen. Das Verdienstkreuz I. Klasse ist von etwas kleinerem Ausmaße als das unter 3. genannte und wird ohne Band an der linken Brustseite getragen. Das Verdienstkreuz II. Klasse, in gleicher Ausführung wie das Kreuz 1. Klasse, wird an einem schmalen Bande an der linken Brustseite getragen. Die goldene und silberne Verdienstmedaille sind rund. Sie tragen auf der Vorderseite die Abbildung des Ordenskreuzes und auf der Rückseite die Inschrift: Für Verdienste. Sie werden an einem schmalen Bande des Ordens an der linken Brustseite getragen. Form und Ausmaße der verschiedenen Kreuze sowie Art und Farbgebung der Bänder werden auf Mustertafeln festgelegt. Bei der Verleihung einer höheren Stufe des Ordens wird die Ordensauszeichnung einer früher verliehenen niedrigeren Stufe nicht abgelegt. Inhaber des Großkreuzes und des großen   Verdienstkreuzes, tragen jedoch nur ein Ordensband. Sie können als Zeichen ihrer erhöhten Auszeichnung das unter (1) 3. beschriebene Komturkreuz anlegen.

 
Artikel 5
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Verdienstordens sind:
 
a)    
Die Staats- und Ministerpräsidenten der Länder, der Regierende Bürgermeister der Stadt Berlin, der Senatspräsident der freien und Hansestadt Bremen und der Bürgermeister der freien Hansestadt Hamburg für den Bereich ihrer Länder, soweit es sich um deutsche Staatsangehörige handelt;
 
b)    
der Bundesminister des Innern, für alle im Dienst des Bundes stehenden Personen;
 
c)    
der Bundesminister des Auswärtigen, für ausländische Staatsangehörige und deutsche Staatsangehörige mit dem Wohnsitz im Ausland.
 
Die Vorschläge sind dem Chef des Bundespräsidialamtes zuzuleiten, der sie dem Bundespräsidenten zur Entscheidung vorlegen.
 
Artikel 6
Die Verleihung des Großkreuzes und des großen Verdienstkreuzes erfolgt jeweils durch einen besonderen Erlass des Bundespräsidenten. Dieser wird, je nachdem es sich im einen deutschen oder um einen ausländischen Staatsangehörigen handelt, vom Bundesminister des Innern bzw. vom Bundesminister des Auswärtigen und vom Chef des Bundespräsidialamtes mitgezeichnet. Die Verleihung der anderen Stufen des Verdienstordens erfolgt Listenweise durch Erlass des Bundespräsidenten ebenfalls unter Mitzeichnung der unter (1) Genannten. Alle mit Auszeichnungen Beliehenen erhalten eine Besitzurkunde, welche die Unterschrift des Bundespräsidenten trägt. Die Urkunden der Inhaber von Großkreuzen und großen Verdienstkreuzen weisen das große, die der Inhaber der anderen Verdienstorden das kleine Bundessiegel auf. Beim Ableben des Inhabers des Ordens bleibt das Ordenszeichen seinen Erben als Andenken.
 
Artikel 7
Die Geschäfte der Ordenskanzlei nimmt das Bundespräsidialamt wahr.
 
Bonn, den 7. September 1951 (vordatiert)
 

Der Bundespräsident
Theodor Heuss

Der Bundeskanzler
Adenauer
 
Der Bundesminister des Innern
Lehr

    
Ordensstufen nach dem Entwurf vom 02.07.1951
Großkreuz
Das Große Verdienstkreuz
Das Komturkreuz
Das Verdienstkreuz I. und
Das Verdienstkreuz II. Klasse
Die goldene und silberne Verdienstmedaille
 
Parallelentwurf vom 02.07.1951
Das Großkreuz des Verdienstordens der BRD

Das große Verdienstkreuz der BRD
Das Verdienstkreuz (I.Stufe) und
Das Verdienstkreuz am Bande (II. Stufe)
Die goldene und die silberne Verdienstmedaille

Der Parallelentwurf für die Ordensstufen wurde noch einmal in einigen Punkten handschriftlich geändert, indem die Medaillen weggelassen und der Satzaufbau verbessert wurde, genehmigt und gelang so am 07.09.1951 zur Veröffentlichung.
 
Entwurf der vorläufigen Richtlinien für die erstmalige Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland am 01. Mai 1952 vom 02.07.1951:
Um der vom Bundespräsidenten erlassenen Stiftung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sinnvollen Ausdruck zu geben und ihren Wert zu erhalten, werden nachfolgende Richtlinien gegeben. Diese sollen den gemäß Artikel 5 des Ordensstatutes genannten Vorschlagsberechtigten die schwierige Auswahl der für eine Auszeichnung infrage Kommenden erleichtern und für die Vorschläge als Anhalt dienen. Die Richtlinien haben nur einen vorläufigen Charakter und gelten nur für die Auszeichnung deutscher Staatsangehöriger anlässlich der erstmaligen Verleihung des Verdienstordens am 01.05.1952.
 
1.    Allgemeines
 
Entsprechend dem Grundgedanken der Ordensstiftung sollen nur diejenigen verdienten deutschen Männer und Frauen für eine Auszeichnung vorgeschlagen werden, die in ihrem bisherigen Verhalten zu erkennen gegeben haben, dass sie getreu dem Grundgesetz sich vorbehaltlos zu einer demokratischen Staatsauffassung bekennen. Es können ferner nur diejenigen Deutschen für eine Auszeichnung für würdig befunden werden, die sich keine Handlung zuschulden kommen ließen, welche eine schwere Beeinträchtigung ihres Ansehens in der Öffentlichkeit oder sogar eine Aberkennung ihrer bürgerlichen Ehrenrechte nach sich zog. Jedem deutschen Staatsangehörigen, der eine Auszeichnung mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland annimmt, muss bewusst sein, dass er mit dieser Auszeichnung die Verpflichtung zur Wahrung der oben genannten Grundsätze übernimmt.
 
2.    Verdienstmedaillen
 
Zur Anerkennung der vielen, in der Öffentlichkeit meist unbekannten Verdienste, vor allem der älteren auf eine langjährige Dienstzeit zurückblickenden, im einfachen und mittleren Dienst stehenden Beamten, Angestellten und Arbeiter, wurden die silberne und goldene Verdienstmedaille gestiftet. Mit ihnen sollen ebenso die zahlreichen in der Industrie, der Wirtschaft, dem Handel, dem Handwerk tätigen und die zum Wohle unseres Volkes und zur Linderung seiner Not in den sozialen - politischen und wirtschaftlichen Verbänden schaffenden wie auch die im öffentlichen Dienst stehenden Personen ausgezeichnet werden. Bei der großen Zahl der für eine Auszeichnung infrage Kommenden wird die Auswahl nicht leicht sein, zumal die Zahl der den Vorschlagsberechtigten zur Verfügung gestellten Ordensauszeichnungen infolge etatmäßiger Gründe begrenzt werden musste. Als Anhalt kann hier dienen, dass die Erfüllung einer langjährigen ununterbrochenen Dienstzeit Anlass dazu geben soll, die Wertigkeit für eine Auszeichnung zu prüfen und bei Vorliegen besonderer Verdienste Vorschläge zur Verleihung der silbernen Verdienstmedaille einzureichen. Unter einer langjährigen ununterbrochene Dienstzeit ist mindestens eine ununterbrochenen Tätigkeit von 30 Jahren in einem Betrieb, Verband usw. zu verstehen. Die Ableistung früheren Wehr- und Kriegsdienstzeiten gelten nicht als Unterbrechung und können angerechnet werden. Besonders verdiente deutsche Männer und Frauen, die infolge des Verlustes ihrer Heimat oder auf Grund der allgemeinen Wirtschaftslage unverschuldet ihren Arbeitsplatz aufgaben mussten, sollten unter Anrechnung der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit ebenso berücksichtigt werden wie diejenigen, die ihren Arbeitsplatz behalten haben oder ihre Arbeit in der alten Tätigkeit wieder aufnehmen konnten. In allen den Fällen, in denen besondere Verdienste in einer Tätigkeit vorliegen, die mit einer schweren körperlichen oder großen seelischen Beanspruchung oder einer ständigen Gefahr für die Gesundheit oder das Leben verbunden ist, z.B. Grubenarbeit, Krankenpflege, Wassernot- und Feuerschutzdienst, soll die Beleihung mit einer goldenen Verdienstmedaille vorgeschlagen werden. Da auch der hierfür infrage kommende Personenkreis sehr groß sein wird, sind vor allem diejenigen Beamten, Arbeiter und Angestellte usw. auszuwählen, die in einem langjährigen ununterbrochenen Dienstverhältnis stehen oder gestanden haben. Für Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben, gilt sinngemäß das Gleiche wie das in Ziffer (2) Gesagte.
 
3. Verdienstkreuz II. und I. Klasse und großes Verdienstkreuz
 
Beleihungen mit Verdienstorden sollen im Allgemeinen Auszeichnungen für besondere oder außergewöhnliche Verdienste sein, die einer Tätigkeit oder Dienststellung erworben sind. Welche bereits ein erhöhtes Maß an Verantwortung erfordert. Dementsprechend sind für den hierfür infrage kommenden Personenkreis Vorschläge für die Verleihung von Verdienstkreuzen einzurechnen.
Welche Klasse der Verdienstkreuze den Verdiensten des für eine Auszeichnung Vorgesehenen angemessen ist, soll sich im Allgemeinen aus der Größe des Verdienstes ergeben. Bei dieser außerordentlich schwierigen Beurteilung wird es sich als notwendig erweisen, als Vergleichsmaßstab die verschiedenen Grade der Verantwortlichkeit der Betreffenden innerhalb ihrer Behörde. Ihres Betriebes usw., soweit sie in einer  verwaltungsmäßigen oder aufsichtsführenden Tätigkeit stehen, heranzuziehen. Soweit die Betreffenden eine selbstständige Tätigkeit ausüben und kein Vergleichsmaßstab angelegt werden kann, kann lediglich ihre Arbeit im Einzelnen und ihre Auswirkung auf die allgemeine politische; wirtschaftliche oder kulturelle Entwicklung zur Beurteilung herangezogen werden. Die Auswahl der mit dem Verdienstkreuz I. Klasse und dem großen Verdienstkreuz zu Beleihenden soll aber stets eine besonders sorgfältige sein, im den Wert dieser bereits hohen Auszeichnung nicht herabzusetzen. Für die Verleihung des großen Verdienstkreuzes wird stets maßgebend sein, dass der für würdig Befundene außergewöhnliche Verdienste erworben hat und in einer leitenden bzw. aufsichtsführenden Dienststelle tätig war oder ist. Von der Voraussetzung der Tätigkeit in leitender bzw. aufsichtsführender Stellung kann dann abgesehen werden, wenn es sich um außerordentlich verdiente, in selbständiger Stellung tätige Wissenschaftler, vor allem Forscher, oder Künstler handelt. Eine langjährige Dienststellung im Sinne des Absatzes 2. (2) kann auch hier die Verleihung mit einer höheren Klasse der Verdienstkreuze rechtfertigen.
 
4. Großes Verdienstkreuz mit Stern und Großkreuz
 
Entsprechend der besonderen Würdigung durch einen Erlass des Bundespräsidenten, welche die mit dem großen Verdienstkreuz mit Stern und mit dem Großkreuz Ausgezeichneten erfahren, kann es sich bei dem hierfür ausersehenen Personenkreis nur um eine geringe Anzahl auf dem politischen, wirtschaftlichen oder kulturellen Gebiet seit Jahren führender Personen handeln, deren geistige Arbeit dem deutschen oder europäischen Aufbau und Fortschritt in umfassender Weise diente oder dient. Grundsätzlich wird hierbei zunächst die Auszeichnung mit dem großen Verdienstkreuz mit Stern in Erwägung zu ziehen sein, bevor eine Verleihung mit der höchsten Auszeichnung des Verdienstordens, dem Großkreuz, in Vorschlag gebracht wird. Für die Verleihung von Großkreuzen wird im Allgemeinen auf Vorschläge verzichtet werden können, da der Bundespräsident die Auswahl der mit dieser höchsten Auszeichnung zu Beliehenden selbst vornehmen wird. Neben den führenden deutschen Staatsmännern, Politikern und Wissenschaftlern werden hierfür insbesondere ausländische Regierungsmitglieder, Regierungschefs und Politiker usw. infrage kommen, die sich hervorragende Verdienste um die Wiedereingliederung der deutschen Bundesrepublik in die westliche Völkergemeinschaft und vor allem um die Förderung des europäischen Zusammenschlusses erworben haben.
 
5. Schlussbemerkung
 
Obige Richtlinien sollen auf Grund von Erfahrungen laufend ergänzt oder abgeändert werden; erstmalig nach der ersten Verleihung des Verdienstorden am 1. Mai 1952.
Die für die Ordensstiftung notwendigen Etatmittel sind begrenzt. Den Vorschlagsberechtigten müssen daher feste Quoten für die einzelnen Ordensklassen bekannt gegeben werden, die hinsichtlich der Zahl und Art der in Vorschlag gebrachten Ordensauszeichnungen nicht überschritten werden dürfen. Durch diese Begrenzung wird ein Teil der Personen, die für eine Auszeichnung in Frage kommen, bei der ersten Verleihung am 1. Mai noch nicht berücksichtigt werden können. Diese ebenfalls für würdig befundenen können im Rahmen der für das Verleihungsjahr 1952 (vom 1.4.1952 bis 31.3.1953) zur Verfügung gestellten Auszeichnungen in Vorschlag gebracht werden. Es wird daher notwendig sein, die Quoten für die einzelnen Ordensklassen für das Verleihungsjahr 1952 neu festzusetzen und hierbei sowohl die Erfahrungen der Verleihung am 1.Mai 1952 auszuwerten, wie auch die in den Verleihungsbereichen der Vorschlagsberechtigten vorliegenden besonderen Verhältnisse zu berücksichtigen. Die erste Verleihung fand nicht am 01.05.1952 statt, sondern am 19.09.1951 an Franz Brandl. Auch die goldene und silberne Medaille wurde nie verliehen.
Die Richtlinien wurden im laufe der Jahre ergänzt und erweitert, sodass eine kontinuierliche Weiterentwicklung des Auszeichnungswesen gegeben ist. Genaueres wird zu dem Thema: Allgemeines zum Verdienstorden der Bundesrepublik angesprochen. Am 07.09.1951 hatte der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland nur fünf Stufen. Bis zum 08.12.1955 sind die Verdienstmedaille und die Sonderstufe hinzugekommen. Von 1952 bis 1966 gab es das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare, das immer am 01. Mai und am 07. September verliehen wurde. Diese Auszeichnung konnten Personen erhalten, die mindestens 50 Jahre ununterbrochen bei ein und demselben Arbeitgeber in Treue gedient hatten. Von 1952 bis 1964 sind 37.956 Arbeitsjubilare ausgezeichnet worden. Wie viel insgesamt zur Verleihung kamen, ist nur sehr schwer zu ermitteln. Die Zahl der Verleihungen von Verdienstorden für Arbeitsjubilare dürfte sich bei ca. 40.000 Personen einpendeln. Das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare wurde nur in der Ausführung am Bande verliehen, da diese Stufe (Verleihungszeit: 01.Mai 1952 - 07.09.1966) eine reine Treuedienstauszeichnung war. Eine höhere Stufe hätte den Status Verdienstauszeichnung stark eingeschränkt oder verletzt. Saisonarbeiter und Heimarbeiter waren nicht in den Kreis der Arbeitsjubilare einbezogen, obwohl ihre Arbeitszeit die der Saisonarbeiter bei weitem überstieg. Aber es bestand kein ununterbrochenes Arbeitsverhältnis.
 
Richtlinien für die Industrie und Handelskammern zur Verleihung der Verdienstkreuze für Arbeitsjubilare (kleiner Auszug)
Als Jubilare können mit dem Verdienstorden nur Arbeitnehmer (Arbeiter und Angestellte) in nicht selbständiger Stellung ausgezeichnet werden. Hierzu rechnen nicht: in Betrieben einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das zur gesetzlichen Vertretung berufen ist, die Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft oder die Mitglieder einer anderen Personengemeinschaft in deren Betrieben (vgl. § 4 (2) a und b Betriebsverfassungsgesetz). Ferner kommen nicht in Betracht selbständige Handlungsagenten (§ 84 HGB), sondern nur Vertreter im Angestelltenverhältnis.
Selbständige Unternehmer, Vorstandsmitglieder von A.G., Geschäftsführer von GmbH., persönlich haftende Gesellschafter von KG. usw. können nach Vorschrift nicht als Jubilare ausgezeichnet werden. Für sie gelten die allgemeinen Richtlinien, wonach eine Auszeichnung für hervorragende Leistungen um die Allgemeinheit verliehen werden kann. Nach dem Erlass und Statut über die Stiftung des Verdienstordens ist die Stiftung erfolgt in dem Wunsch, “verdienten Männern und Frauen des deutschen Volkes und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum Ausdruck zu bringen”. Das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare kann also auch Ausländern verliehen werden. Jubilare aus nicht gewerblichen Berufen, zum Beispiel Hausangestellte, Gärtner, landwirtschaftliche Arbeiter, Forstarbeiter usw. sind entweder unmittelbar oder über den Regierungspräsidenten an das zuständige Ministerium zu leiten. Jubilaren, die vor dem 07. September 1951 pensioniert worden sind, kann der Verdienstorden grundsätzlich nicht mehr verliehen werden. Jede Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses hebt die Voraussetzung für die Verleihung des Verdienstordens auf. Ausnahmen gelten nur für die Unterbrechungen, die durch Wehrdienst, Kriegsgefangenschaft und Dienstverpflichtung im Kriege verursacht worden sind.
 
Vom 07. September 1951 bis zum 09. Juni 1952 wurde das Große Verdienstkreuz nur in zwei Stufen verliehen:
Das Großes Verdienstkreuz mit Stern und das Großes Verdienstkreuz
Das Große Verdienstkreuz mit Stern hatte ein 100mm breites Schulterband und ein vierzackigen Stern von 75mm Durchmesser der sehr feine Strahlen hatte. Seit dem 09. Juni 1952 wird das Große Verdienstkreuz auch nur mit Stern verliehen. Im Statut vom 08. Dezember 1955 wird die Stufe Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband genannt. In dieser Übergangszeit waren der Stern des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband und der Stern des Großen Verdienstkreuzes mit Stern gleich. Es wurde dann für das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ein neuer Stern entworfen (vierzackig, gewölbt, 85mm). Im Nachhinein wurde der Stern zum Großen Verdienstkreuz mit Stern vergrößert (um 5mm) und die Anordnung der Strahlen grober. Die Sternauflage blieb bei 45mm Durchmesser. Vermutlich wurde der neue Stern zum Schulterband nach verliehen oder konnte bei der Ordenskanzlei umgetauscht werden. Dieser eben beschriebene Stern wird im Statut des Verdienstordens vom 07.09.1951 zum ersten Mal erwähnt. Er ist dort allerdings mit 70mm im Durchmesser angegeben. In der Realität ist er 75mm groß. Abgebildet ist der Stern in verschiedenen Büchern und Auktionskatalogen. In der Veröffentlichung von Hans-Ulrich Krantz in seinem Buch "Orden und Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland" Sind die einzelnen Ordensstufen farbig abgebildet. Unter anderem ein solcher Stern wie eben beschrieben und ein Stern für die neue Gestaltung des Großen Verdienstordens mit Stern und Schulterband. Herr Krantz erwähnt auch, dass die äußere Form des goldenen Strahlensterns des Großkreuzes des Ordens Pour lé Merite dem Stern des Verdienstordens der Bundesrepublik als Vorbild gedient hat. Da der Großkreuzstern sechsstrahlig ist, kann nur der eben beschriebene Stern gemeint sein. Bei den Miniaturen allerdings sind bei beiden Stufen die Sterne gleich und im Band ist ein Mittelstreifen eingewebt. Ich vermute, dass es sich hier um die Mustertafeln des Verdienstordens handelt, die um 1952 entstanden sein müssen, da in diesem Jahr die Sonderstufe, und das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare den Ordenstufen hinzugefügt wurde. Sie werden in der Ordenskanzlei verwahrt. (Dies wurde nicht im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Erst im Erlass vom 08.12.1955 werden die Medaille und die Sonderstufe erwähnt. Das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare dagegen überhaupt nicht). Da das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare zum einen keine Verdienstauszeichnung war, sondern eine reine Treuedienstauszeichnung und zum anderen das Kreuz für Arbeitsjubilare anfangs mit dem Kreuz am Bande identisch waren, ist die Nichterwähnung verständlich. Im Statut vom 07.09.1951 sind auf der Rückseite die Ordensstufen beschrieben. Auch im Statut vom 08.12.1955 heißt es im Artikel 4 Absatz 2a: Für Form  und Trageweise des Sterns gilt Nr. 2 Buchstabe a. Das vorschreibt, dass die Sterne zum Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband und zum Großen Verdienstkreuz mit Stern gleich sind. Obwohl zu dieser Zeit schon die Beiden anderen Sterne verliehen wurden und werden. Dieser Wortlaut gilt auch heute noch und ist daher falsch. Erster Inhaber dieser Stufe war der württembergischer Justizminister Josef Beyerle. Seine Ordensinsignien befinden sich heute im Familienbesitz. Ebenso der Pour lé Merite Inhaber und Biochemiker Otto Warburg (1883-1970). Einer der ersten Inhaber dieses Ordens nach dem Krieg.

OttoWarburg
Zu Ehren Otto Warburg´s herausgegebene 50 Pfennig Briefmarke. Deutlich ist hier die erste Version des Großen Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband zu sehen, sowie der Orden Pour lé Metite für Wissenschaft und Kunst.


Die Gleichheit der Sterne machte Probleme in der Veranschaulichung der Miniaturen sowie beim Tragen der Auszeichnung im Original. Da man nur zum Frack das Schulterband anlegen kann, war hier die Unterscheidung bei Ordensträgern ohne Frack schwierig. Bei der Darstellung der Miniaturen bediente man sich einer Handhabung aus vergangenen Jahren. Zur Darbietung der Stufe Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, wurde ein goldener Mittelstreifen in das Miniaturband eingewebt. Beim Tragen der Auszeichnung im Original gestattete die Satzung, dass die Inhaber des Großkreuzes und des Großen Verdienstkreuzes mit Stern (heutiges Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband) als Zeichen ihrer erhöhten Auszeichnung außerdem das Große Verdienstkreuz tragen können.

1404
Großes Verdienstkreuz mit Stern von der Firma Schuler & Kun, so bis zum 09. Juni 1952 verliehen.

 
Zeitfolge der einzelnen Stufen und Unterteilungen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland veröffentlicht durch Statuten und Veröffentlichungen in Bundesgesetzblättern.
 
07.09.1951:
Großkreuz in besonderer Ausführung
Großkreuz
Großes Verdienstkreuz mit Stern (mit Schulterband)
Großes Verdienstkreuz
Verdienstkreuz
Verdienstkreuz am Bande

09.06.1952:
Großes Verdienstkreuz mit Stern (ohne Schulterband)
Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare
 
08.12.1955:
Sonderstufe des Großkreuzes
Verdienstmedaille
 
Die zurzeit geltenden Einteilungen sind:
Großkreuze
Sonderstufe des Großkreuzes
Großkreuz in besonderer Ausführung
Großkreuz

Große Verdienstkreuze:
Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
Großes Verdienstkreuz mit Stern
Großes Verdienstkreuz
 
Verdienstkreuze:
Verdienstkreuz 1. Klasse
Verdienstkreuz am Bande
 
Verdienstmedaille
 
Entstehung der Verdienstmedaille
Die Verdienstmedaille wurde am 08.12.1955 geschaffen. Durch die Anregung des Auswärtigen Amtes am 20.11.1954 wurde dem Bundespräsidialamt die Erwägung zur Schaffung einer Medaille in zwei oder drei Klassen nahe gelegt, um dem internationalen diplomatischen Brauch gerecht zu werden. Diese Medaille sollte nur für Ausländer geschaffen werden und war nur für den Gebrauch bei Staatsbesuchen gedacht. Mit ihr sollten nur Begleitpersonen, Angehörige der Polizei und des Sicherheitsdienstes aus Gründen der Courtoisie gedankt werden. Das Statut des Verdienstordens wurde entsprechend ergänzt und geändert. Es war vorgesehen, die Rückseite der Medaille mit den Worten „FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ zu versehen. Das Wort BESONDERE wurde aber nicht eingeführt.  Musterstücke mit der Inschrift FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND wurden von der Firma Steinhauer & Lück in einer sehr geringen Anzahl (ca. 10 - 12 Stück) angefertigt. Sie dienten zur Ansicht in den verschiedenen Abteilungen der Ministerien. Da zu Beginn einmal eine goldene und silberne Medaille geschaffen werden sollte, hat man sich nur für eine goldene Version entschieden.

BVM2
Musterstück der Firma Steinhauer & Lück mit Inschrift
FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


BVM1
Medaille, so wie sie verliehen wird mit Inschrift
FÜR VERDIENSTE UM DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND

 
Entstehung der Stufe Großes Verdienstkreuz mit Stern
Das Große Verdienstkreuz mit Stern wurde am 17.12.1951 durch das Auswärtige Amt in Bonn dem Bundespräsidialamt zur Ergänzung der Ordensstufen angeregt diese neue Stufe zu schaffen, um wie schon bei der Medaille den diplomatischen Anforderungen gerecht zu werden. Am 09.06.1952 wurde diese neue Stufe im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
 
Entstehung des Großkreuzes in besonderer Ausführung
Von Beginn an hat sich der Herr Bundespräsident eine besondere Ausführung des Großkreuzes vorbehalten. Nur war das Aussehen nicht festgelegt. Das Aussehen der besonderen Ausführung sollte je nach Erfordernis, entsprechender Zeit und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Bundesrepublik angepasst werden. Prof. Dr. Theodor Heuss beabsichtigte an seinem 70. Geburtstag führende Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland mit dem Großkreuz des Verdienstordens auszuzeichnen. 18 Bürger sollten das Großkreuz erhalten unter anderem auch der damalige Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer. Der Bundespräsident wollte den Bundeskanzler für seine außerordentlichen Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland besonders hervorheben. Der Herr Bundespräsident kam daraufhin mit Mitarbeitern der Ordenskanzlei, Herrn Kranz und Herrn Feike, sowie Herrn Preuss von der Firma Steinhauer & Lück zusammen, um die Durchführung zu besprechen. Vorgeschlagen wurden ein Großkreuz mit Brillanten, sowie eine Ausführung mit Eichenlaub. Beide Vorschläge wies der Herr Bundespräsident zurück. Eine Ausführung mit Eichenlaub erinnerte zu stark an das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes und eine Brillantenausführung wirkte zu protzig. Der Vorschlag für die Anordnung eines Lorbeerkranzes in den Kreuzarmwinkeln der Sternauflage und des Kleinods, kam von Herrn Preuss und wurde vom Bundespräsidenten genehmigt. Hergestellt hat diese Ausführung aber die Firma Schuler & Kun in Pforzheim.

KA1
Großkreuz in besonderer Ausführung von der Firma Schuler & Kun. So an Bundeskanzler Konrad Adenauer verliehen.

KA2
Stern zum Großkreuz in besonderer Ausführung von der Firma Schuler & Kun. So an Bundeskanzler Konrad Adenauer verliehen.

 

STERN
Stern zum Großkreuz in besonderer Ausführung von der Firma Steinhauer & Lück. So an Bundeskanzler Helmut Kohl verliehen.


schleife1
Miniaturschleife zum Großkreuz in besonderer Ausführung von der Firma Steinhauer & Lück (Fertigung ca. Ende 60er Jahre). Es handelt sich hier wahrscheinlich um ein Musterstück, da nachweislich die Original Insignien von der Firma Schuler & Kun hergestellt wurden.


Allgemeines zum Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland
 
Die Verleihungspraxis 1951 bis heute
Die Verdienste der Inhaber des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland, sind immer auch ein Spiegel der Ansprüche und Schwierigkeiten der jeweiligen Zeit gewesen. In der ersten Zeit stand die Eingemeindung der vielen Flüchtlinge im Vordergrund der ehrenamtlichen Aktivität. Ebenso das Lindern materieller Not der Kriegsgeschädigten, das Schaffen von Wohnraum und  das schnelle Beseitigen der Trümmer, aber auch das Entfernen von Mienen und Entschärfen von Bomben. Jetzt stehen das Schaffen von Arbeitsplätzen und die Zusammenführung von Ausländern im Vordergrund der ehrenamtlichen Tätigkeit. Ferner galt von 1951 bis 1966 der Grundsatz des abgeschlossenen Lebenswerkes. Man glaubte, dass das Bundesverdienstkreuz grundsätzlich nur in Würdigung eines abgeschlossenen Lebenswerkes verliehen werden könne. Durch diese Maßnahme wurde der Orden zum Greisenorden und die Personen die auszuzeichnen waren, bekamen meist eine hohe Stufe. Da die nächste Verleihung erst fünf Jahre später hätte erfolgen können, gab man ihnen keine niedrige Stufe. Es gab sogar eine Sonderbestimmung für Beamte, wonach künftig einheitlich nach der Besoldungsordnung vom 07. August 1957 Orden verliehen werden sollten. Es konnten höchstens ausgezeichnet werden, nach den Besoldungsgruppen:
 
A I bis A VIII (einfacher und mittlerer Dienst)
mit der Medaille

A IX bis A XIII (gehobener Dienst)
mit dem Verdienstkreuz am Bande

A XIV bis A XVI (höherer Dienst) sowie B I bis B IV
mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse

B V bis B VII
mit dem Großen Verdienstkreuz

B VIII bis X
mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern

B XI (Staatssekretär)
mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband

B XII und höher
mit dem Großkreuz
  
Dies brachte Probleme und Streitigkeiten mit sich. Es zeigte sich bald, dass diese Bestimmungen keinesfalls geeignet waren, das Ansehen des Verdienstordens der Bundesrepublik zu stützen und zu stärken. Diese Anwendung der Ordensverleihung bewirkte, dass noch heute obwohl die Regeln der Verleihung geändert worden sind, oft über die Voraussetzungen zur Auszeichnung ein falsches Bild in der Öffentlichkeit waltet. Der Verdienstorden wurde im Laufe der Jahre demokratischer. Seit 1967, nach überlegter Reformierung der Verleihungsbestimmungen, gilt nun das Verfahren des Höherdienens. Man kann jetzt als Erstauszeichnung nur das Verdienstkreuz am Bande erhalten und muss sich durch neue auszeichnungswürdigen Leistungen Höherdienen. Unabhängig von der Stellung und dem Grad den man bekleidet. Zu dem wurden für die einzelnen Stufen des Verdienstordens Anzahlen festgesetzt, um das Ansehen des Bundesverdienstkreuzes nicht zu gefährden. Die einzelnen Ordensstufen werden im Verhältnis 75 (Verdienstkreuz am Bande) zu 20 (Verdienstkreuz 1. Klasse) zu 5 (Großes Verdienstkreuz) verliehen. Vor 1967 bestand das Verhältnis 52 zu 36 zu 12. Man sieht deutlich, dass die Anzahl der Verdienstkreuze am Bande gegenüber dem Großen Verdienstkreuz unverkennbar gestiegen ist. Am 25.06.1952 wurde die Notwendigkeit erwähnt, ein Treuedienstehrenzeichen für Angehörige des öffentlichen Dienstes zu schaffen. Ein Treuedienstehrenzeichen würde den Verdienstorden entlasten. Grenzfälle bei der Auszeichnung von verdienten Beamten könnten dann in glücklicher Weise gelöst werden. Es wurde damals durch das Bundesinnenministerium eine Rückfrage bei den Ländern gehalten. Die Mehrzahl der Länder äußerte sich jedoch negativ zur Schaffung eines solchen Ehrenzeichens. Ein Treuedienstehrenzeichen ist nie geschaffen worden.
 
Erläuterungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Statut des Bundesverdienstkreuzes in der gültigen Fassung
Wie schon zu beginn aufgezeigt, ist die Verleihung von Titeln, Orden und Ehrenzeichen sowie öffentliche Belobigungen Ausfluss der Staatshoheit und ein wichtiges Element, die Verbundenheit zwischen den Bürgern und ihrem Staat sichtbar zu machen. Diese Auszeichnungen sind zugleich besonders geeignet gegenüber verdienten Frauen und Männern die Dankbarkeit von Staat und Gesellschaft auszudrücken.
 
Der Verdienstorden wird verliehen für:
Leistungen, die im Bereich der politischen, der wirtschaftlichen-sozialen und der geistigen Arbeit dem Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland. Verdienste aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik Deutschland können nur in Verbindung mit Verdiensten gewürdigt werden, die nach dem 23. Mai 1949 erworben wurden. Diese sind: Verdienste im staatspolitischen Bereich. Verdienste bei der Wahrnehmung öffentlicher Ehrenämter sowie der Erfüllung beruflicher Pflichten im öffentlichen Dienst. Verdienste im kulturellen Bereich. Verdienste im sozialen Bereich im Sinne beispielhaften sozialen Verhaltens. Verdienste im Wirtschaftlichen Bereich, jedoch nur in Verbindung mit gemeinnütziger, uneigennütziger oder ehrenamtliche Tätigkeit unter Berücksichtigung der sozialen Gesichtspunkte. Persönlicher Einsatz unter Gefahr für Leib und Leben. Nach der Vereinigung am 03.10.1990 können Deutsche, die ihren Wohnsitz in den neuen Ländern haben oder hatten, wie alle anderen Deutschen grundsätzlich mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet werden, und zwar nach den allgemeinen Vorschriften. Es ist zu beachten, dass Verdienste nicht nur solche sind, die unmittelbar auf den Staat bezogen sind, sondern auch solche, die insgesamt für unser Volk, für unser Land, für unsere Gesellschaft und allgemein für unser Zusammenleben erbracht worden sind. So können auch Deutsche mit Wohnsitz in den neuen Ländern auszeichnungswürdige Leistungen um unser Land und unser Zusammenleben vor dem 03.10.1990 erbracht haben, beispielsweise im sozialen, humanitären sowie im mitmenschlichen Bereich ausgezeichnet werden. Bei Anwendung dieser Kriterien sollte somit in besonderem Maße an Verdienste gedacht werden, die für das allgemeine Wohl erbracht werden. Vorschlagsberechtigt sind neben den Leitern der obersten Bundesbehörden, also Bundesminister etc., die Ministerpräsidenten der Länder. Sie haben somit die erforderlichen Prüfungen im Rahmen des Ordensverfahrens durchzuführen und tragen für ihre Ordensvorschläge die sachliche und politische Verantwortung. Dies haben alle Stellen, die an der Vorbereitung des Ordensvorschlages des Herrn Ministerpräsidenten beteiligt sind, in besonderen Maße zu beachten. Fehlgriffe bei der Auswahl der Ordensträger schaden dem Ansehen des Ordens, des Staates und der bei der Ordensverleihung beteiligten Stellen. Sie sind daher durch die Gestaltung des Auswahlverfahrens, insbesondere durch die Prüfung der Ordenswürdigkeit, bereits bei der Bezirksregierung und den Fachministerien zu vermeiden. Initiativverleihungen des Bundespräsidenten erfolgen unabhängig von den allgemeinen Bestimmungen. Eine Berufung auf solche Initiativverleihungen ist unzulässig.
 
Generelle Grundsätze für Ordensvorschläge und Begründungen
Die Verdienste sind in den Vorschlagsbegründungen im Einzelnen und schlüssig darzulegen. Jede Ordensauszeichnung, auch die Verleihung einer höheren Ordensstufe setzt eine selbständige, auszeichnungswürdige Leistung für das allgemeine Wohl voraus. Die Auszeichnungswürdigkeit einer Leistung bestimmt sich nach dem ihres zugrunde liegenden Maßes an Gemeinsinn, Sachkenntnis und Tatkraft sowie nach ihrer Tragweite für das allgemeine Wohl. Die tadelfreie Erfüllung von Berufspflichten oder die Übernahme von ehrenamtlichen Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung des Verdienstordens. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann dann mit der Verleihung des Verdienstordens gewürdigt werden, wenn sie mit großem persönlichem Einsatz und unter Zurückstellung von eigenen Interessen längerer Zeit zur Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher Belange ausgeübt wird. Wer seine eigene Auszeichnung anregt, oder die Annahme ablehnt, kann mit einer Ordensverleihung grundsätzlich nicht mehr rechnen. Eine Verurteilung wegen eines Verbrechens schließt eine Auszeichnung mit dem Verdienstorden aus. Bei einer Verurteilung wegen eines Vergehens ist die Auszeichnung mit dem Verdienstorden möglich, wenn die Strafe, nicht mehr im Führungszeugnis aufgenommen wird. Es ist darauf zu achten, dass bei den Vorschlägen, die nicht in der Öffentlichkeit stehenden und im Stillen wirkenden Menschen angemessen berücksichtigt werden. Als Erstauszeichnung wird grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am Bande verliehen. Bei der Auszeichnung mit dem Verdienstorden am Bande soll (muss aber nicht) der Auszuzeichnende das 40. Lebensjahr vollendet haben. Eine höhere Ordensstufe setzt den Besitz der vorhergehenden Stufe voraus. In den Ordensbegründungen ist das Datum der Vorauszeichnung anzugeben. Ferner sollte ersichtlich sein, das die zu würdigenden Verdienste danach erworben wurden und für sich allein den Vorschlag auf die nächst höhere Ordensstufe rechtfertigt. Auch die neuen Verdienste sind substantiiert und schlüssig darzulegen. Die Verleihung der Verdienstmedaille ist nicht an ein Mindestalter gebunden. Mit ihrer Verleihung werden vor allem Leistungen im örtlichen Bereich gewürdigt (Vereinsarbeit). Das Verdienstkreuz 1. Klasse und das Große Verdienstkreuz werden frühestens vier Jahre, die höheren Ordensstufen frühestens drei Jahre nach der vorausgegangenen Auszeichnung verliehen. Liegen Verdienste vor, die nach ihrer Art, ihrem Gewicht, ihrer allgemeinen Wirksamkeit und Bedeutung sowie auch ihrer Dauer herausragend sind, so kann bei Vollendung des 65. bzw. 70. Lebensjahres oder in Ausnahmefällen des 55. bzw. 60. Lebensjahres das Verdienstkreuz 1. Klasse bzw. das Große Verdienstkreuz als Erstauszeichnung verliehen werden. Diese Ausnahmen sind besonders zu begründen. Unabhängig von den allgemeinen Bedingungen kann der Verdienstorden für eine in einem Ereignis sichtbar werdende Leistung verliehen werden, die sich durch ihre Einmaligkeit und Beispielhaftigkeit, ihren bahnbrechenden Erfolg oder durch andere weitreichende Auswirkungen in überragender Weise auszeichnet. So werden beispielsweise Träger des Nobelpreises mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet. Auch die Auszeichnung des Erfinders des PAL-Farbfernsehsystems, mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern stützt sich auf diese Regelung. Ebenso neue Mitglieder des Ordens Pour lé Merite für Wissenschaften und Künste werden mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Bei gemeinsamen Leistungen bzw. Verdiensten eines Ehepaares wird es in den meisten Fällen angemessen sein, nur einen Ehepartner auszuzeichnen, da der Beitrag des anderen häufig in einer eher unselbständigen Unterstützung liegt. In zahlreichen Fällen wird aber eine Gleichwertigkeit der von beiden Parteien erbrachten Leistung vorliegen, die einer Prüfung der eigenständigen Auszeichnungswürdigkeit jedes der beiden Beiträge nahe legt.  

 
Sonstige Regelungen
Die mit dem Verdienstorden ausgezeichneten Persönlichkeiten sind als Inhaber des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland zu bezeichnen. Bei Veröffentlichungen wird in der Regel die verliehene Ordensstufe hinzugesetzt, also z.B.: >Inhaber des Großen Verdienstkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland<. Leider geschieht das meist nur in Todesanzeigen, wen der Beliehene verstorben ist. Um dem Bundespräsidenten die Möglichkeit zu geben, beim Tode eines Inhabers des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sein Beileid auszusprechen, ist beim Ableben von Inhabern des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland die Staatskanzlei jeweils sofort unmittelbar zu unterrichten.  
 
Orden als diplomatisches Mittel
Durch das lösen der Orden aus seinem geistlich-geschichtlichen Ursprung seit dem 19. Jahrhundert, dienen Auszeichnungen auch der Pflege und Verbesserung der internationalen Beziehungen. Die Geste des guten Willens gegenüber Nachbarstaaten, Klimaverbesserungen bei politischen Verhandlungen oder als Mittel des Dankes für Hilfe aus dem Ausland. Bei Staatsbesuchen oder bei Abberufung von Missionschefs findet ein Ordens- und Geschenkaustausch statt. Ein scheidender Botschafter erhält das Großkreuz oder das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband. Ist die Gegenseitigkeit einer Ordensverleihung nicht gewährleistet oder ist der Missionschef nach dem Recht seines Heimatlandes nicht zur Entgegennahme von ausländischen Orden berechtigt, so erhält er ein anderes Abschiedsgeschenk, heute zumeist in Form einer mit persönlicher Widmung versehenen Fotografie des Staatsoberhauptes. Diese Handlungen haben eine sehr lange Tradition und sind sehr wichtig. Bei Staatsbesuchen findet ebenfalls zwischen Gast und Gastgeber ein Ordens- und Geschenkaustausch statt. Nicht nur der Gast und der Gastgeber erhalten Geschenke und Orden, sondern auch die jeweilige Mitarbeiter, Mitglieder der Delegationen, Ehrenbegleiter, Sicherheitskräfte, Hauspersonal, Kraftfahrer u.s.w. Für den Austausch von Orden gilt die Regel, dass der Gast die dreifache Zahl der vom Gastgeber aus Anlass des Besuches vergebenen Orden mitbringt. So verlieh Bundespräsident Scheel, als er 1978 Japan besuchte, insgesamt 39 Auszeichnungen, und erhielt aber auch den höchsten japanischen Orden, die höchste Stufe des >Chrysanthemenordens<. Nach deutschem Zeremoniell werden weder Geschenke noch Orden feierlich überreicht. Die Gäste finden diese bei der Ankunft auf ihren Zimmern vor. Die Auszeichnung an Ausländer richtet sich nach Richtlinien, die sich im Laufe der letzten 50 Jahre verändert haben. Für eine entsprechende Ordensstufe ist der Rang des beleihenden Ausländers maßgebend. Diese Regelung bezieht sich nur auf Beamte des diplomatischen und konsularischen Dienstes.
Richtlinien für die an Ausländer zu verleihenden Stufen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vom Februar 1957:

Ordensstufe:
Rang des auszuzeichnenden Ausländers:

Großkreuz:
Ministerpräsidenten,
Amtierende Minister und Staatssekretäre,
Präsidenten der Volksvertretungen und der Obersten Gerichtshöfe,
Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte


Großes Verdienstkreuz mit
Stern und Schulterband:

Unterstaatssekretäre,
sonstige fremde Botschafter und Gesandte,
Kommandierende Generale, Admirale und
Luftmarschälle von NATO-Verbänden

Großes Verdienstkreuz mit Stern:
Ständige Geschäftsträger,
Botschaftsräte mit Amtsbezeichnung Gesandter,
Berufs-Generalkonsuln als Behördenleiter,
Abteilungsleiter im Außenministerium,
Divisionskommandeure in NATO-Verbänden

Großes Verdienstkreuz:
Botschaftsräte,
Vortragende Legationsräte,
Sonstige Generalkonsuln,
Konsuln der diplomatischen Laufbahn als Behördenleiter,
Gesandtschaftsräte,
Generalmajore, Brigadegenerale


Verdienstkreuz 1. Klasse:
Legationsräte 1. und 2. Klasse und sonstige Konsuln
1. oder 2. Botschafts- oder Gesandtschaftssekretäre
Botschaftskanzler in Sonderfällen


Verdienstkreuz am Bande
3. Botschafts- und Gesandtschaftssekretäre,
Legationssekretäre,
Vizekonsuln,
Attachés des diplomatischen Dienstes,
Kanzler und Beamte des gehobenen Dienstes

Medaille:
Beamte und Angestellte des mittleren und einfachen Dienstes,
Unteroffiziere und Mannschaften


Sonstiges und Statistik
Die Verleihung des ersten Bundesverdienstkreuzes (Verdienstkreuz am Bande) erfolgte am 19. September 1951 an den hessischen Bergmann Franz Brandl. Er hat bei einem Wassereinbruch unter eigener Lebensgefahr mehrere Menschen gerettet und großen Schaden vom Betrieb abgewendet. Die Verleihung der ersten Sonderstufe des Großkreuzes erfolgte am 20. Mai 1953 an Dr. Getulio Dornelles Vargas, Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien. Eine Besonderheit in der Geschichte des Verdienstordens ist die Verleihung des Großkreuzes in besonderer Ausführung. Dieses Großkreuz wurde bisher nur zweimal verliehen, am 31. Januar 1954 an Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer und am 26. Oktober 1998 an Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl. Somit ist diese Stufe des Verdienstordens die seltenste verliehene überhaupt. Der Herr Bundespräsident hat sich vorbehalten, den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland am Verfassungstag (23. Mai) erstmalig 1974 durch Bundespräsident Heinemann in früheren Jahren, persönlich zu verleihen. Bundespräsident von Weizsäcker hat entschieden, dass ab 1991 die persönlichen Verleihungen am Tag der Deutschen Einheit stattfinden. Seit 1996 wird der Verdienstorden auch am Internationalen Tag des Ehrenamtes verliehen. An diesem Tagen werden ca. 50 Personen  persönlich durch den Bundespräsidenten geehrt. Diese Ehre ist eine deutlichere Wertschätzung des Geehrten gegenüber den üblichen Verleihungen durch den Ministerpräsidenten oder Oberbürgermeister. Sie macht deutlich, dass es nur einen Souverän gibt: Den Bürger. Da der Herr Bundespräsident Inhaber der Sonderstufe des Verdienstorden ist, stellt sich die Frage, wer verleiht eigentlich dem Bundespräsidenten die Sonderstufe? Die Sonderstufe wird ihm als "Ordensherr" -  kraft seines Amtes als Bundespräsident - durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages quasi als "Amtsinsignie" bei der Amtseinführung ausgehändigt. Ähnlich wie die Amtskette eines Oberbürgermeisters. Der Bundespräsident erhält keine Verleihungsurkunde. Somit hat keine Verleihung im eigentlichen Sinne statt gefunden. Dem Präsidenten wird aber gestattet, den Verdienstorden auch nach seinem Ausscheiden, weiterhin zu tragen. Artikel 7 Absatz 2 des Statutes vom 08.12.1955, gilt auch für den Bundespräsidenten a. D..
Die einzige Verleihung einer Sonderstufe des Großkreuzes an einen nicht amtierenden Staatsoberhauptes, war die an Michail Sergejewitsch Gorbatschow. Anlässlich des 10. Jahrestages des Mauerfalls und für seine Verdienste um die Vereinigung Deutschlands, verlieh der Bundespräsident am 7. September 1999 die Sonderstufe. Dies ist die höchste Anerkennung die einem Ausländer zu Teil wird. Alle anderen Verleihungen haben während der Amtszeiten statt gefunden. Traditionell verleiht der Herr Bundespräsident am letzten Tag seiner Amtszeit an Persönlichkeiten den Verdienstorden. So wurden beispielsweise am 30. Juni 1999 drei Großkreuze, drei Große Verdienstkreuze mit Stern und Schulterband und drei Große Verdienstkreuze mit Stern verliehen. Die Kosten für die Beschaffung von Orden und Ehrenzeichen belaufen sich auf ca. 154.000, - € pro Jahr beim Bundespräsidialamt in Berlin. Den größten Anteil hat dabei der Verdienstorden der Bundesrepublik. Der Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird ca. 4000-mal jährlich in allen Stufen verliehen. Er wird gegenüber dem Ausland daher sparsam vergeben. Der Verdienstorden genießt ein sehr hohes Ansehen im Ausland. Zu fast jeder Gelegenheit wird der Verdienstorden von den Inhabern angelegt. Der Verdienstorden wird nur äußerst selten im Original getragen. Von privat Personen meist nur bei großen bedeutenden Anlässen und von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens nur bei Staatsempfängen und dann auch nur wenn der Gast es ausdrücklich wünscht.

Hersteller des Verdienstordens
Bekannte Hersteller des Verdienstordens sind bzw. waren folgende:
 
Firma Steinhauer & Lück in Lüdenscheid
Punze: St.& L.800, 800, 925

Firma C.E. Juncker in Berlin
Punze: keine

Firma Wilhelm Deumer KG. in Lüdenscheid
Punze: keine

Firma Schuler & Kun in Pforzheim
Punze: SK 935

PunzeST&L
Punze der Firma Steinhauer & Lück auf der Nadel eines Bruststerns im Detail.

Die Firma C.E. Juncker hat das Bundesverdienstkreuz mit entwickelt und auch einige Zeit hergestellt. Hauptsächlich das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare und das Verdienstkreuz am Bande, sowie das Große Verdienstkreuz. Firma Deumer, hat nur Musterstücke im Rahmen einer Ausschreibung hergestellt. Die Firma Deumer hat ca. 10 Musterstücke hergestellt (Verdienstkreuz erster Klasse). Die Firma Schuler & Kun hat einige Zeit Stufen des Verdienstordens hergestellt, von 1954 bis ca. 1960. Nachweislich Großkreuze, Große Verdienstkreuze mit Stern, Große Verdienstkreuze und das Großkreuz in besonderer Ausführung für Bundeskanzler Dr. Adenauer sowie die Sonderstufe des Großkreuzes. Die Firma Schuler & Kun sollte ab 1954 nur die Sonderstufe herstellen die anderen Stufen wurden später der Fertigung bis 1960 hinzugenommen. Seit 1960 ist die Firma Steinhauer & Lück alleiniger Hersteller aller Stufen des Verdienstordens und offizieller Lieferant der Ordenskanzlei in Berlin. Mehrfach sind andere Firmen an das Bundespräsidialamt herangetreten und haben Angebote zur Ordensherstellung gemacht, aber bezogen sich diese Angebote hauptsächlich auf die unteren Ordensstufen. Die höheren Stufen standen nicht so sehr im Lieferinteresse. Das Bundespräsidialamt hat nur solche Angebote berücksichtigt, die alle Ordensstufen umfassten. Dies ist auch hauptsächlich der Grund, warum es nicht mehr Hersteller gibt und gab. Und dies ist in all den Jahren die Firma Steinhauer & Lück gewesen. Aus irgendeinem Grund sind die Musterstücke der Firma Deumer in Umlauf gekommen. Die Firmen C.E. Juncker und Schuler & Kun existieren nicht mehr.
 
Firmendaten, Existenzzeiten
Existenzdaten der einzelnen Firmen, die das Bundesverdienstkreuz hergestellt haben. Die Zeiträume der Fertigung von Verdienstkreuzen, befinden sich in der Klammer.
 
Firma Steinhauer & Lück in Lüdenscheid:
1889 bis heute (1951 - heute)

Firma C.E. Juncker in Berlin:
1851 bis 1965 (1952 - ca. 1960)

Firma Wilhelm Deumer KG. in Lüdenscheid:
1864 bis heute (1951 nur Musterstücke)

Firma Schuler & Kun in Pforzheim
1891 bis 1980 (1954 - 1960)
 
Zu dem haben eine noch unzählige Anzahl von kleinen Firmen, unter Anderen die Firma L. Chr. Lauer in Nürnberg, den Verdienstorden hergestellt. Er wurde aber nur für Musterzwecke produziert und man erhoffte sich damit einen eigenen wirtschaftlichen Aufstieg zu erlangen. Die hergestellte Stufe war meist das Verdienstkreuz erster Klasse, sie ist vom technischen Aufwand am günstigsten herzustellen.
 
Die ersten zwanzig Inhaber der Sonderstufe des Großkreuzes des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland

Dornelles Vargas
, Dr. Getuillo, Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien
20.05.1953
 
Odria, Manuel A., Divisionsgeneral und Präsident der Republik Peru
20.07.1953
 
Perón, Juan,, Präsident der Argentinischen Nation
25.08.1953
 
Rojas Pinilla, Gustavo, Staatspräsident der Republik Kolumbien
30.10.1953
 
Ibánez del Campo, Carlos, Präsident der Republik Chile
21.11.1953
 
Einaudi, Prof. D. Luigi, Präsident der Italienischen Republik
02.01.1954
 
Paul I., König der Hellenen
08.03.1954
 
Jiménez, Marcos Perez, Oberst, Präsident der Republik Venezuela
15.04.1954
 
Ruiz Cortines, Adolfo, Staatspräsident der Vereinigten Staaten von Mexiko
11.06.1954
 
Bayar, Ceial, Staatspräsident der Türkischen Republik
12.06,1954
 
Haile Selassie I., Kaiser von Äthiopien
06.11.1954
 
Velasco Ibarra, Dr. José Maria, Präsident der Republik von Ekuador
11.11.1954
 
Martinez Trueba, Andrés, Staatspräsident der Republik Uruguay
13.11.1954
 
Osorio, Oscar, Staatspräsident von El Salvador
29.12.1954
 
Paz Estenssoro, Dr. Victor, Staatspräsident der Republik Bolivien
30.12.1954
 
Asgeirsson, Asgeir, Präsident der Republik Island
03.01.1955
 
O'Ceallaigh, Seán T., Präsident von Irland
25.02.1955
 
Mohammad Reza Pahlavi, Schahinschah von Iran
27.02.1955
 
Soraya Pahlavi, Kaiserin von Iran
27.02.1955
 
Trujillo Molina, Héctor Bienvenido, Präsident der Dominikanischen Republik
22.03.1955

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