Ablauf von der Idee bis zur Stiftung des Verdienstordens (Vermutung, logische Folge meiner Recherche nach der Sichtung von sehr umfangreichen Aktenmaterial aus dem politischen Archiv des Auswärtigen Amtes in Berlin):
1)
Der Herr Bundespräsident und der Bundeskanzler beschließen ca. 1950 eine nationale Auszeichnung zu schaffen
2)
Nach Absprache mit den Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesministerien, und Prüfung der Zuständigkeit für Ordensstiftungen, sind die rechtlichen Grundlagen zur Stiftung und Schaffung erfüllt. Die Zulässigkeit der Ordensstiftung durch den Bundespräsidenten wurde überprüft. Man kam zu der Erklärung: „Das Recht zur Ordensverleihung kommt dem Bundespräsidenten >ex autoritare sua< zu, da er den Staat nach außen repräsentiert. Dazu gehören auch Orden und andere Auszeichnungen genauso wie die Geschenke von Staatsoberhaupt zu Staatsoberhaupt, von Minister zu Minister und von Delegation des eigenen Landes an die Delegation eines anderen Landes“.
3)
Der Bundespräsident wendet sich an seine Mitarbeiter um die Schaffung und Durchführung zur Stiftung des Verdienstordens zu verwirklichen. Hierzu gehören auch der Aufbau der Ordenskanzlei und die Ausarbeitung eines Statuts. Die Entwürfe für das Statut und den Erlass zur Stiftung sind am 02.07.1951 fertig gestellt worden und wurden am 13.07.1951 dem Staatssekretär des Bundeskanzleramtes zugeleitet mit der Bitte, diese Vorlagen auf die Tagesordnung der nächsten Kabinettssitzung zu setzen. Beabsichtigt waren die ersten Verleihungen am 01.05.1952 vorzunehmen. Es wurde noch mal auf die Zuständigkeit des Bundespräsidenten zur Stiftung eines Ordens als Ausfluss der Staatsrepräsentanz und der Natur der Sache hingewiesen. Der Entwurf folgte darin einer langen nicht nur deutschen Rechtstradition. Eines besonderen Gesetzes, bedarf es für die Stiftung des neuen Ordens nicht. Das Gesetz über Titel Orden und Ehrenzeichen trat erst am 01.10.1956 in Kraft. Darin wurde auch das Widertragen der ehemaligen Kriegsauszeichnungen geregelt.
4)
Es wird im Bundespräsidialamt über die Durchführung diskutiert. Man wendet sich an bekannte Personen, die sich mit der künstlerischen und technischen Durchführung auskennen. Auf künstlerischer Seite war das Herr Dr. Neubecker mit Unterstützung von Herrn Dr. Klietmann und auf der technischen Seite Herr Preuß. Wer für das Aussehen der Ordensbänder zuständig war, ist nicht bekannt. Diese Aufgabe ließ sich aber sehr schnell lösen. Es wurden die Nationalfarben verwendet und das Aussehen die des Deutschen Adlerordens übernommen. Man überlegte wer in früheren Jahren Ordensbänder in großen Massen hergestellt hat und kam zu dem Ergebnis, dass eine altbewährte Firma in Weißenburg in Bayern diese Erfahrungen hatte.
5)
Man beginnt mit der Anfertigung der Musterbilder und einiger Musterstücke. Die Ordensbänder werden auch Probeweise hergestellt.
6)
Nach dem Vorlegen der Musterstücke bei dem Herrn Bundespräsidenten, wird eines der Muster genehmigt. Am 06.09.1951 also einen Tag vor der Stiftung des Verdienstordens, wurden 5 Exemplare des Verdienstordens im Auswärtigen Amt an verschiedene Abteilungen im Hause zur Kenntnisname verteilt.
7)
Die Fabrikation beginnt.
Nicht genehmigte Musterstücke: Verdienstkreuz am Bande
und Verdienstmedaille (Vorderseite)
Nicht genehmigte Musterstücke: Verdienstkreuz am Bande
und Verdienstmedaille (Rückseite)
Dies war aber nicht der einzige Anstoß den Verdienstorden
zu stiften um die diplomatischen Regeln gerecht zu werden,
sondern eher der eine Orden die Staatsmoral stärken und die
Verbindung der Bürger zu ihrem Staat festigen könnte. Der
Orden sollte den Integrationsprozess zwischen Staat und
Bürger fördern. Ein Staat braucht somit auch Symbole und
Zeichen mit denen sich der Bürger identifizieren kann. Aus
der Einleitung des Stiftungserlasses geht hervor, an wen
Theodor Heuss bei der Auszeichnung gedacht hatte. In dem
Wunsche verdiente Männer und Frauen des Deutschen Volkes
und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum
Ausdruck zu bringen, stifte ich am zweiten Jahrestag der
Bundesrepublik Deutschland den Verdienstorden der
Bundesrepublik Deutschland. Er wird verliehen für
Leistungen, die im Bereich der politischen, der
wirtschaftlich sozialen und der geistigen Arbeit, dem
Wiederaufbau des Vaterlandes dienten und soll eine
Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum
friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland
beiträgt. Theodor
Heuss sah in der Stiftung die Bindung der „Tüchtigen
an den Staat“. Es kam Ihm darauf an, auch äußere
Zeichen des Zusammengehörens zu setzen, um so die
Möglichkeit zu schaffen, den Dank des Gemeinwesens den
Tüchtigen abzustatten. Dieses Gefühl des Zusammengehören´s
fehlt dem Bundesbürger leider bis heute. Ein Symbol alleine
reicht da nicht aus. Die innere Gleichsetzung mit unserem
Staat ist leider unzureichend. Somit hat der Verdienstorden
der Bundesrepublik Deutschland zwei zentrale Aufgaben, zum
Einen soll der Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland als Verbindung zwischen dem Bürger und dem
Staat dienen und zum Anderen ein Repräsentationsmittel
unseres Staates gegenüber dem Ausland sein. Theodor Heuss
war es wichtig dem helfenden Ausland Dank und Anerkennung
abzustatten. Gedacht war da an erster Linie an das
Amerikanische Volk, dass nach dem Zusammenbruch finanzielle
und wirtschaftliche Hilfe geleistet hatte. Das musste die
Angelegenheit des ganzen deutschen Volkes sein, und diese
Dankesbezeugung durch ein Staatliches Ehrenzeichen sichtbar
zum Ausdruck zu bringen, lag daher nahe. Nicht umsonst ist
der Verdienstorden weltweit eines der Angesehensten
Auszeichnungen überhaupt. Um die Bedeutung des
Verdienstordens zwischen Bürger und Staat besonders zum
Ausdruck zu bringen, gab Theodor Heuss den ersten
Verdienstorden den Bergmann Franz Brandl, der unter
Lebensgefahr zwei Kollegen gerettet hatte. Und nicht einem
hohen Politiker oder Beamten. Theodor Heuss meinte:
„Orden haben nur dann einen Sinn, wenn sie dem
unsichtbaren Menschen, d. h. der Frau und dem Mann aus dem
Volk verliehen werden. Die
Ehrung mit dem Bundesverdienstorden bedeutete für den
ersten Bundespräsidenten der höchste Ausdruck menschlicher
Wertschätzung. Und so zeigt ein Ereignis, in welcher
Haltung und Bescheidenheit Bundespräsident Heuss die junge
Bundesrepublik vertrat. Es ist üblich, dass das
Staatsoberhaupt selber die höchste Stufe des von ihm
gestifteten Ordens trägt. Theodor Heuss zögerte. Als das
Bundeskabinett beschlossen hatte, den Bundeskanzler zu
empfehlen, den Bundespräsidenten zu bitten, am Neujahrstag
1952 das Großkreuz des Bundesverdienstordens anzulegen, kam
der Bundespräsident der Bitte nach. Er wollte aber nicht
der Erste sein, der das Großkreuz anlegt. Er hat zuvor am
Heiligen Abend 1951, drei verdiente Männer der
Bundesrepublik mit der gleichen Stufe ausgezeichnet. Unter
anderen den ersten Alterspräsidenten des Deutschen
Bundestages und ehemaligen Präsidenten des Deutschen
Reichstages Herrn Paul Löbe. Somit war der Bundespräsident
der erst vierte Träger der höchsten Stufe des
Verdienstordens. Im Verlauf der fünfzig Jahre ist der
Verdienstorden nun ein selbstverständliches Zeichen unseres
Staates geworden. Auch wen es immer wieder Ablehnung gab.
Der Verdienstorden hat sich bewährt. Er lebt durch seine
Inhaber. Sie sind Vorbilder für andere Bürger geworden. Sie
haben Entwicklungen angestoßen und andere beeinflusst,
mitzuwirken. Die Inhaber des Verdienstordens zeigen durch
die Annahme des Ordens, dass sie zu unserer freiheitlichen
Demokratie und zu den Werten unserer Verfassung stehen. Sie
alle können Stolz auf ihr Geleistetes sein, weil sie sich
durch eigenes Handel verdient gemacht haben. Dafür sagt der
Staat danke, durch die Verleihung des Verdienstordens.
Bundespräsident Theodor Heuss, Stifter des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
Geschichtliche Entwicklung der Stufen des
Verdienstordens
Zu beginn der Stiftung des Verdienstordens gab es für den
Erlass, das Statut und die vorläufigen Richtlinien zur
Verleihung einen Entwurf. Diese sind sehr interessant, weil
darin die Einteilungen der Ordenstufen eine ganz Andere
war, als die zur Veröffentlichung kam. Im Einzelnen:
Entwurf des Erlasses
über die Stiftung des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
vom 7. September 1951 (vordatiert)
02.07.1951
In dem
Wunsche, verdienten Männern und Frauen des Deutschen Volkes
und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum
Ausdruck zu bringen, stifte ich am 2. Jahrestag der
Bundesrepublik Deutschland den Verdienstorden der
Bundesrepublik Deutschland. Er wird
verliehen für Leistungen, die im Bereich der politischen,
der wirtschaftlich- sozialen und der geistigen Arbeit dem
Wiederaufbau des Vaterlandes dienten und soll eine
Auszeichnung all derer bedeuten, deren Wirken zum
friedlichen Aufstieg der Bundesrepublik Deutschland
beiträgt. Die Einzelheiten der Gestaltung, der Einteilung
und der Verleihung des Verdienstordens werden in einem
Statut festgelegt.
Bonn,
den 7. September 1951 (vordatiert)
Der
Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Lehr
Entwurf des S t a t u t s
des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Vom 02.07.1951
Artikel
1
Der
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland wird vom
Bundespräsidenten verliehen und kann als Zeichen der
allgemeinen Anerkennung in Form eines Ordenszeichens
getragen werden.
Artikel
2
Es werden folgende Stufen des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland verliehen:
Das
Großkreuz
Das große Verdienstkreuz
Das Komturkreuz
Das Verdienstkreuz I. und II. Klasse
Die goldene und silberne Verdienstmedaille
Der
Bundespräsident behält sich außerdem vor, in besonderen
Fällen eine Sonderstufe des Großkreuzes zu verleihen.
Artikel
3
Das Ordenszeichen ist ein rot-emailliertes, golden
gefasstes schlankes Kreuz, in dessen Mitte der Bundesadler
in schwarzem Metall aufgesetzt ist. Seine Größe ist
entsprechend der Ordensstufe verschieden. Das Band des
Ordens ist rot, mit gold-schwarz-goldenem Saum.
Artikel
4
Form und Trageweise des Verdienstordens sind:
Das Großkreuz wird an einem breiten Band, von der rechten
Schulter zur linken Hüfte führenden Band getragen. Hierzu
gehört ein goldener sechsspitziger Bruststern, auf dem das
Ordenszeichen aufgesetzt ist. Der Stern wird an der linken
Brustseite getragen. Das große Verdienstkreuz gleicht dem
obenbezeichneten Großkreuz, wird ebenfalls am breiten
Ordensbande von der rechten Schulter zur linken Hüfte
getragen, jedoch ist der dazugehörige Bruststern
vierspitzig. Das Komturkreuz ist etwas kleiner als das
Ordenszeichen zu 1. und 2. und wird an dem Ordensbande um
den Hals getragen. Das Verdienstkreuz I. Klasse ist von
etwas kleinerem Ausmaße als das unter 3. genannte und wird
ohne Band an der linken Brustseite getragen. Das
Verdienstkreuz II. Klasse, in gleicher Ausführung wie das
Kreuz 1. Klasse, wird an einem schmalen Bande an der linken
Brustseite getragen. Die goldene und silberne
Verdienstmedaille sind rund. Sie tragen auf der Vorderseite
die Abbildung des Ordenskreuzes und auf der Rückseite die
Inschrift: Für Verdienste. Sie werden an einem schmalen
Bande des Ordens an der linken Brustseite getragen. Form
und Ausmaße der verschiedenen Kreuze sowie Art und
Farbgebung der Bänder werden auf Mustertafeln festgelegt.
Bei der Verleihung einer höheren Stufe des Ordens wird die
Ordensauszeichnung einer früher verliehenen niedrigeren
Stufe nicht abgelegt. Inhaber des Großkreuzes und des
großen Verdienstkreuzes, tragen jedoch nur ein
Ordensband. Sie können als Zeichen ihrer erhöhten
Auszeichnung das unter (1) 3. beschriebene Komturkreuz
anlegen.
Artikel
5
Vorschlagsberechtigt für die Verleihung des Verdienstordens
sind:
a)
Die Staats- und Ministerpräsidenten der Länder, der
Regierende Bürgermeister der Stadt Berlin, der
Senatspräsident der freien und Hansestadt Bremen und der
Bürgermeister der freien Hansestadt Hamburg für den Bereich
ihrer Länder, soweit es sich um deutsche Staatsangehörige
handelt;
b)
der Bundesminister des Innern, für alle im Dienst des
Bundes stehenden Personen;
c)
der Bundesminister des Auswärtigen, für ausländische
Staatsangehörige und deutsche Staatsangehörige mit dem
Wohnsitz im Ausland.
Die Vorschläge sind dem Chef des Bundespräsidialamtes
zuzuleiten, der sie dem Bundespräsidenten zur Entscheidung
vorlegen.
Artikel
6
Die Verleihung des Großkreuzes und des großen
Verdienstkreuzes erfolgt jeweils durch einen besonderen
Erlass des Bundespräsidenten. Dieser wird, je nachdem es
sich im einen deutschen oder um einen ausländischen
Staatsangehörigen handelt, vom Bundesminister des Innern
bzw. vom Bundesminister des Auswärtigen und vom Chef des
Bundespräsidialamtes mitgezeichnet. Die Verleihung der
anderen Stufen des Verdienstordens erfolgt Listenweise
durch Erlass des Bundespräsidenten ebenfalls unter
Mitzeichnung der unter (1) Genannten. Alle mit
Auszeichnungen Beliehenen erhalten eine Besitzurkunde,
welche die Unterschrift des Bundespräsidenten trägt. Die
Urkunden der Inhaber von Großkreuzen und großen
Verdienstkreuzen weisen das große, die der Inhaber der
anderen Verdienstorden das kleine Bundessiegel auf. Beim
Ableben des Inhabers des Ordens bleibt das Ordenszeichen
seinen Erben als Andenken.
Artikel 7
Die Geschäfte der Ordenskanzlei nimmt das
Bundespräsidialamt wahr.
Bonn,
den 7. September 1951 (vordatiert)
Der
Bundespräsident
Theodor Heuss
Der Bundeskanzler
Adenauer
Der Bundesminister des Innern
Lehr
Ordensstufen nach dem Entwurf vom 02.07.1951
Großkreuz
Das Große Verdienstkreuz
Das Komturkreuz
Das Verdienstkreuz I. und
Das Verdienstkreuz II. Klasse
Die goldene und silberne Verdienstmedaille
Parallelentwurf vom 02.07.1951
Das Großkreuz des Verdienstordens der BRD
Das
große Verdienstkreuz der BRD
Das
Verdienstkreuz (I.Stufe) und
Das
Verdienstkreuz am Bande (II. Stufe)
Die
goldene und die silberne Verdienstmedaille
Der
Parallelentwurf für die Ordensstufen wurde noch einmal in
einigen Punkten handschriftlich geändert, indem die
Medaillen weggelassen und der Satzaufbau verbessert wurde,
genehmigt und gelang so am 07.09.1951 zur Veröffentlichung.
Entwurf der vorläufigen Richtlinien für die erstmalige
Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland am 01. Mai 1952 vom
02.07.1951:
Um der vom Bundespräsidenten erlassenen Stiftung des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland sinnvollen
Ausdruck zu geben und ihren Wert zu erhalten, werden
nachfolgende Richtlinien gegeben. Diese sollen den gemäß
Artikel 5 des Ordensstatutes genannten
Vorschlagsberechtigten die schwierige Auswahl der für eine
Auszeichnung infrage Kommenden erleichtern und für die
Vorschläge als Anhalt dienen. Die Richtlinien haben nur
einen vorläufigen Charakter und gelten nur für die
Auszeichnung deutscher Staatsangehöriger anlässlich der
erstmaligen Verleihung des Verdienstordens am 01.05.1952.
1. Allgemeines
Entsprechend
dem Grundgedanken der Ordensstiftung sollen nur diejenigen
verdienten deutschen Männer und Frauen für eine
Auszeichnung vorgeschlagen werden, die in ihrem bisherigen
Verhalten zu erkennen gegeben haben, dass sie getreu dem
Grundgesetz sich vorbehaltlos zu einer demokratischen
Staatsauffassung bekennen. Es können ferner nur diejenigen
Deutschen für eine Auszeichnung für würdig befunden werden,
die sich keine Handlung zuschulden kommen ließen, welche
eine schwere Beeinträchtigung ihres Ansehens in der
Öffentlichkeit oder sogar eine Aberkennung ihrer
bürgerlichen Ehrenrechte nach sich zog. Jedem deutschen
Staatsangehörigen, der eine Auszeichnung mit dem
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland annimmt, muss
bewusst sein, dass er mit dieser Auszeichnung die
Verpflichtung zur Wahrung der oben genannten Grundsätze
übernimmt.
2. Verdienstmedaillen
Zur
Anerkennung der vielen, in der Öffentlichkeit meist
unbekannten Verdienste, vor allem der älteren auf eine
langjährige Dienstzeit zurückblickenden, im einfachen und
mittleren Dienst stehenden Beamten, Angestellten und
Arbeiter, wurden die silberne und goldene Verdienstmedaille
gestiftet. Mit ihnen sollen ebenso die zahlreichen in der
Industrie, der Wirtschaft, dem Handel, dem Handwerk tätigen
und die zum Wohle unseres Volkes und zur Linderung seiner
Not in den sozialen - politischen und wirtschaftlichen
Verbänden schaffenden wie auch die im öffentlichen Dienst
stehenden Personen ausgezeichnet werden. Bei der großen
Zahl der für eine Auszeichnung infrage Kommenden wird die
Auswahl nicht leicht sein, zumal die Zahl der den
Vorschlagsberechtigten zur Verfügung gestellten
Ordensauszeichnungen infolge etatmäßiger Gründe begrenzt
werden musste. Als Anhalt kann hier dienen, dass die
Erfüllung einer langjährigen ununterbrochenen Dienstzeit
Anlass dazu geben soll, die Wertigkeit für eine
Auszeichnung zu prüfen und bei Vorliegen besonderer
Verdienste Vorschläge zur Verleihung der silbernen
Verdienstmedaille einzureichen. Unter einer langjährigen
ununterbrochene Dienstzeit ist mindestens eine
ununterbrochenen Tätigkeit von 30 Jahren in einem Betrieb,
Verband usw. zu verstehen. Die Ableistung früheren Wehr-
und Kriegsdienstzeiten gelten nicht als Unterbrechung und
können angerechnet werden. Besonders verdiente deutsche
Männer und Frauen, die infolge des Verlustes ihrer Heimat
oder auf Grund der allgemeinen Wirtschaftslage
unverschuldet ihren Arbeitsplatz aufgaben mussten, sollten
unter Anrechnung der Zeit ihrer Arbeitslosigkeit ebenso
berücksichtigt werden wie diejenigen, die ihren
Arbeitsplatz behalten haben oder ihre Arbeit in der alten
Tätigkeit wieder aufnehmen konnten. In allen
den Fällen, in denen besondere Verdienste in einer
Tätigkeit vorliegen, die mit einer schweren körperlichen
oder großen seelischen Beanspruchung oder einer ständigen
Gefahr für die Gesundheit oder das Leben verbunden ist,
z.B. Grubenarbeit, Krankenpflege, Wassernot- und
Feuerschutzdienst, soll die Beleihung mit einer goldenen
Verdienstmedaille vorgeschlagen werden.
Da auch der hierfür infrage kommende Personenkreis sehr
groß sein wird, sind vor allem diejenigen Beamten, Arbeiter
und Angestellte usw. auszuwählen, die in einem langjährigen
ununterbrochenen Dienstverhältnis stehen oder gestanden
haben. Für Personen, die ihren Arbeitsplatz verloren haben,
gilt sinngemäß das Gleiche wie das in Ziffer (2) Gesagte.
3.
Verdienstkreuz II. und I. Klasse und großes
Verdienstkreuz
Beleihungen mit Verdienstorden sollen im Allgemeinen
Auszeichnungen für besondere oder außergewöhnliche
Verdienste sein, die einer Tätigkeit oder Dienststellung
erworben sind. Welche bereits ein erhöhtes Maß an
Verantwortung erfordert. Dementsprechend sind für den
hierfür infrage kommenden Personenkreis Vorschläge für die
Verleihung von Verdienstkreuzen einzurechnen.
Welche Klasse der Verdienstkreuze den Verdiensten des für
eine Auszeichnung Vorgesehenen angemessen ist, soll sich im
Allgemeinen aus der Größe des Verdienstes ergeben. Bei
dieser außerordentlich schwierigen Beurteilung wird es sich
als notwendig erweisen, als Vergleichsmaßstab die
verschiedenen Grade der Verantwortlichkeit der Betreffenden
innerhalb ihrer Behörde. Ihres Betriebes usw., soweit sie
in einer verwaltungsmäßigen oder aufsichtsführenden
Tätigkeit stehen, heranzuziehen. Soweit die Betreffenden
eine selbstständige Tätigkeit ausüben und kein
Vergleichsmaßstab angelegt werden kann, kann lediglich ihre
Arbeit im Einzelnen und ihre Auswirkung auf die allgemeine
politische; wirtschaftliche oder kulturelle Entwicklung zur
Beurteilung herangezogen werden. Die Auswahl der mit dem
Verdienstkreuz I. Klasse und dem großen Verdienstkreuz zu
Beleihenden soll aber stets eine besonders sorgfältige
sein, im den Wert dieser bereits hohen Auszeichnung nicht
herabzusetzen. Für die Verleihung des großen
Verdienstkreuzes wird stets maßgebend sein, dass der für
würdig Befundene außergewöhnliche Verdienste erworben hat
und in einer leitenden bzw. aufsichtsführenden Dienststelle
tätig war oder ist. Von der Voraussetzung der Tätigkeit in
leitender bzw. aufsichtsführender Stellung kann dann
abgesehen werden, wenn es sich um außerordentlich
verdiente, in selbständiger Stellung tätige
Wissenschaftler, vor allem Forscher, oder Künstler handelt.
Eine langjährige Dienststellung im Sinne des Absatzes 2.
(2) kann auch hier die Verleihung mit einer höheren Klasse
der Verdienstkreuze rechtfertigen.
4.
Großes Verdienstkreuz mit Stern und Großkreuz
Entsprechend
der besonderen Würdigung durch einen Erlass des
Bundespräsidenten, welche die mit dem großen Verdienstkreuz
mit Stern und mit dem Großkreuz Ausgezeichneten erfahren,
kann es sich bei dem hierfür ausersehenen Personenkreis nur
um eine geringe Anzahl auf dem politischen,
wirtschaftlichen oder kulturellen Gebiet seit Jahren
führender Personen handeln, deren geistige Arbeit dem
deutschen oder europäischen Aufbau und Fortschritt in
umfassender Weise diente oder dient. Grundsätzlich wird
hierbei zunächst die Auszeichnung mit dem großen
Verdienstkreuz mit Stern in Erwägung zu ziehen sein, bevor
eine Verleihung mit der höchsten Auszeichnung des
Verdienstordens, dem Großkreuz, in Vorschlag gebracht wird.
Für die Verleihung von Großkreuzen wird im Allgemeinen auf
Vorschläge verzichtet werden können, da der Bundespräsident
die Auswahl der mit dieser höchsten Auszeichnung zu
Beliehenden selbst vornehmen wird. Neben den führenden
deutschen Staatsmännern, Politikern und Wissenschaftlern
werden hierfür insbesondere ausländische
Regierungsmitglieder, Regierungschefs und Politiker usw.
infrage kommen, die sich hervorragende Verdienste um die
Wiedereingliederung der deutschen Bundesrepublik in die
westliche Völkergemeinschaft und vor allem um die Förderung
des europäischen Zusammenschlusses erworben haben.
5.
Schlussbemerkung
Obige
Richtlinien sollen auf Grund von Erfahrungen laufend
ergänzt oder abgeändert werden; erstmalig nach der ersten
Verleihung des Verdienstorden am 1. Mai 1952.
Die für die Ordensstiftung notwendigen Etatmittel sind
begrenzt. Den Vorschlagsberechtigten müssen daher feste
Quoten für die einzelnen Ordensklassen bekannt gegeben
werden, die hinsichtlich der Zahl und Art der in Vorschlag
gebrachten Ordensauszeichnungen nicht überschritten werden
dürfen. Durch diese Begrenzung wird ein Teil der Personen,
die für eine Auszeichnung in Frage kommen, bei der ersten
Verleihung am 1. Mai noch nicht berücksichtigt werden
können. Diese ebenfalls für würdig befundenen können im
Rahmen der für das Verleihungsjahr 1952 (vom 1.4.1952 bis
31.3.1953) zur Verfügung gestellten Auszeichnungen in
Vorschlag gebracht werden. Es wird daher notwendig sein,
die Quoten für die einzelnen Ordensklassen für das
Verleihungsjahr 1952 neu festzusetzen und hierbei sowohl
die Erfahrungen der Verleihung am 1.Mai 1952 auszuwerten,
wie auch die in den Verleihungsbereichen der
Vorschlagsberechtigten vorliegenden besonderen Verhältnisse
zu berücksichtigen. Die erste Verleihung fand nicht am
01.05.1952 statt, sondern am 19.09.1951 an Franz Brandl.
Auch die goldene und silberne Medaille wurde nie verliehen.
Die Richtlinien wurden im laufe der Jahre ergänzt und
erweitert, sodass eine kontinuierliche Weiterentwicklung
des Auszeichnungswesen gegeben ist. Genaueres wird zu dem
Thema: Allgemeines zum Verdienstorden der Bundesrepublik
angesprochen. Am 07.09.1951 hatte der Verdienstorden der
Bundesrepublik Deutschland nur fünf Stufen. Bis zum
08.12.1955 sind die Verdienstmedaille und die Sonderstufe
hinzugekommen. Von 1952 bis 1966 gab es das Verdienstkreuz
für Arbeitsjubilare, das immer am 01. Mai und am 07.
September verliehen wurde. Diese Auszeichnung konnten
Personen erhalten, die mindestens 50 Jahre ununterbrochen
bei ein und demselben Arbeitgeber in Treue gedient hatten.
Von 1952 bis 1964 sind 37.956 Arbeitsjubilare ausgezeichnet
worden. Wie viel insgesamt zur Verleihung kamen, ist nur
sehr schwer zu ermitteln. Die Zahl der Verleihungen von
Verdienstorden für Arbeitsjubilare dürfte sich bei ca.
40.000 Personen einpendeln. Das Verdienstkreuz für
Arbeitsjubilare wurde nur in der Ausführung am Bande
verliehen, da diese Stufe (Verleihungszeit: 01.Mai 1952 -
07.09.1966) eine reine Treuedienstauszeichnung war. Eine
höhere Stufe hätte den Status Verdienstauszeichnung stark
eingeschränkt oder verletzt. Saisonarbeiter und
Heimarbeiter waren nicht in den Kreis der Arbeitsjubilare
einbezogen, obwohl ihre Arbeitszeit die der Saisonarbeiter
bei weitem überstieg. Aber es bestand kein ununterbrochenes
Arbeitsverhältnis.
Richtlinien für die Industrie und Handelskammern zur
Verleihung der Verdienstkreuze für Arbeitsjubilare (kleiner
Auszug)
Als Jubilare können mit dem Verdienstorden nur Arbeitnehmer
(Arbeiter und Angestellte) in nicht selbständiger Stellung
ausgezeichnet werden. Hierzu rechnen nicht: in Betrieben
einer juristischen Person die Mitglieder des Organs, das
zur gesetzlichen Vertretung berufen ist, die Gesellschafter
einer offenen Handelsgesellschaft oder die Mitglieder einer
anderen Personengemeinschaft in deren Betrieben (vgl. § 4
(2) a und b Betriebsverfassungsgesetz). Ferner kommen nicht
in Betracht selbständige Handlungsagenten (§ 84 HGB),
sondern nur Vertreter im Angestelltenverhältnis.
Selbständige Unternehmer, Vorstandsmitglieder von A.G.,
Geschäftsführer von GmbH., persönlich haftende
Gesellschafter von KG. usw. können nach Vorschrift nicht
als Jubilare ausgezeichnet werden. Für sie gelten die
allgemeinen Richtlinien, wonach eine Auszeichnung für
hervorragende Leistungen um die Allgemeinheit verliehen
werden kann. Nach dem Erlass und Statut über die Stiftung
des Verdienstordens ist die Stiftung erfolgt in dem Wunsch,
“verdienten Männern und Frauen des deutschen Volkes
und des Auslandes Anerkennung und Dank sichtbar zum
Ausdruck zu bringen”. Das Verdienstkreuz für
Arbeitsjubilare kann also auch Ausländern verliehen werden.
Jubilare aus nicht gewerblichen Berufen, zum Beispiel
Hausangestellte, Gärtner, landwirtschaftliche Arbeiter,
Forstarbeiter usw. sind entweder unmittelbar oder über den
Regierungspräsidenten an das zuständige Ministerium zu
leiten. Jubilaren, die vor dem 07. September 1951
pensioniert worden sind, kann der Verdienstorden
grundsätzlich nicht mehr verliehen werden. Jede
Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses hebt die
Voraussetzung für die Verleihung des Verdienstordens auf.
Ausnahmen gelten nur für die Unterbrechungen, die durch
Wehrdienst, Kriegsgefangenschaft und Dienstverpflichtung im
Kriege verursacht worden sind.
Vom 07. September 1951 bis zum 09. Juni 1952 wurde das
Große Verdienstkreuz nur in zwei Stufen
verliehen:
Das Großes Verdienstkreuz mit Stern und das Großes
Verdienstkreuz
Das Große Verdienstkreuz mit Stern hatte ein 100mm breites
Schulterband und ein vierzackigen Stern von 75mm
Durchmesser der sehr feine Strahlen hatte. Seit dem 09.
Juni 1952 wird das Große Verdienstkreuz auch nur mit Stern
verliehen. Im Statut vom 08. Dezember 1955 wird die Stufe
Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband genannt.
In dieser Übergangszeit waren der Stern des Großen
Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband und der Stern
des Großen Verdienstkreuzes mit Stern gleich. Es wurde dann
für das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ein
neuer Stern entworfen (vierzackig, gewölbt, 85mm). Im
Nachhinein wurde der Stern zum Großen Verdienstkreuz mit
Stern vergrößert (um 5mm) und die Anordnung der Strahlen
grober. Die Sternauflage blieb bei 45mm Durchmesser.
Vermutlich wurde der neue Stern zum Schulterband nach
verliehen oder konnte bei der Ordenskanzlei umgetauscht
werden. Dieser eben beschriebene Stern wird im Statut des
Verdienstordens vom 07.09.1951 zum ersten Mal erwähnt. Er
ist dort allerdings mit 70mm im Durchmesser angegeben. In
der Realität ist er 75mm groß. Abgebildet ist der Stern in
verschiedenen Büchern und Auktionskatalogen. In der
Veröffentlichung von Hans-Ulrich Krantz in seinem Buch
"Orden und Ehrenzeichen der Bundesrepublik Deutschland"
Sind die einzelnen Ordensstufen farbig abgebildet. Unter
anderem ein solcher Stern wie eben beschrieben und ein
Stern für die neue Gestaltung des Großen Verdienstordens
mit Stern und Schulterband. Herr Krantz erwähnt auch, dass
die äußere Form des goldenen Strahlensterns des Großkreuzes
des Ordens Pour lé Merite dem Stern des Verdienstordens der
Bundesrepublik als Vorbild gedient hat. Da der
Großkreuzstern sechsstrahlig ist, kann nur der eben
beschriebene Stern gemeint sein. Bei den Miniaturen
allerdings sind bei beiden Stufen die Sterne gleich und im
Band ist ein Mittelstreifen eingewebt. Ich vermute, dass es
sich hier um die Mustertafeln des Verdienstordens handelt,
die um 1952 entstanden sein müssen, da in diesem Jahr die
Sonderstufe, und das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare den
Ordenstufen hinzugefügt wurde. Sie werden in der
Ordenskanzlei verwahrt. (Dies wurde nicht im
Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Erst im Erlass vom
08.12.1955 werden die Medaille und die Sonderstufe erwähnt.
Das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare dagegen überhaupt
nicht). Da das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare zum einen
keine Verdienstauszeichnung war, sondern eine reine
Treuedienstauszeichnung und zum anderen das Kreuz für
Arbeitsjubilare anfangs mit dem Kreuz am Bande identisch
waren, ist die Nichterwähnung verständlich. Im Statut vom
07.09.1951 sind auf der Rückseite die Ordensstufen
beschrieben. Auch im Statut vom 08.12.1955 heißt es im
Artikel 4 Absatz 2a: Für Form und Trageweise des
Sterns gilt Nr. 2 Buchstabe a. Das vorschreibt, dass die
Sterne zum Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
und zum Großen Verdienstkreuz mit Stern gleich sind. Obwohl
zu dieser Zeit schon die Beiden anderen Sterne verliehen
wurden und werden. Dieser Wortlaut gilt auch heute noch und
ist daher falsch. Erster Inhaber dieser Stufe war der
württembergischer Justizminister Josef Beyerle. Seine
Ordensinsignien befinden sich heute im Familienbesitz.
Ebenso der Pour lé Merite Inhaber und Biochemiker Otto
Warburg (1883-1970). Einer der ersten Inhaber dieses Ordens
nach dem Krieg.
Zu
Ehren Otto Warburg´s herausgegebene 50 Pfennig Briefmarke.
Deutlich ist hier die erste Version des Großen
Verdienstkreuzes mit Stern und Schulterband zu sehen, sowie
der Orden Pour lé Metite für Wissenschaft und
Kunst.
Die Gleichheit der Sterne machte Probleme in der
Veranschaulichung der Miniaturen sowie beim Tragen der
Auszeichnung im Original. Da man nur zum Frack das
Schulterband anlegen kann, war hier die Unterscheidung bei
Ordensträgern ohne Frack schwierig. Bei der Darstellung der
Miniaturen bediente man sich einer Handhabung aus
vergangenen Jahren. Zur Darbietung der Stufe Großes
Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband, wurde ein
goldener Mittelstreifen in das Miniaturband eingewebt. Beim
Tragen der Auszeichnung im Original gestattete die Satzung,
dass die Inhaber des Großkreuzes und des Großen
Verdienstkreuzes mit Stern (heutiges Großes Verdienstkreuz
mit Stern und Schulterband) als Zeichen ihrer erhöhten
Auszeichnung außerdem das Große Verdienstkreuz tragen
können.
Großes
Verdienstkreuz mit Stern von der Firma Schuler & Kun,
so bis zum 09. Juni 1952 verliehen.
Zeitfolge der einzelnen Stufen und Unterteilungen des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
veröffentlicht durch Statuten und Veröffentlichungen in
Bundesgesetzblättern.
07.09.1951:
Großkreuz in besonderer Ausführung
Großkreuz
Großes Verdienstkreuz mit Stern (mit Schulterband)
Großes Verdienstkreuz
Verdienstkreuz
Verdienstkreuz am Bande
09.06.1952:
Großes Verdienstkreuz mit Stern (ohne Schulterband)
Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare
08.12.1955:
Sonderstufe
des Großkreuzes
Verdienstmedaille
Die
zurzeit geltenden Einteilungen sind:
Großkreuze
Sonderstufe des Großkreuzes
Großkreuz in besonderer Ausführung
Großkreuz
Große Verdienstkreuze:
Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
Großes Verdienstkreuz mit Stern
Großes Verdienstkreuz
Verdienstkreuze:
Verdienstkreuz 1. Klasse
Verdienstkreuz am Bande
Verdienstmedaille
Entstehung der Verdienstmedaille
Die Verdienstmedaille wurde am 08.12.1955 geschaffen. Durch
die Anregung des Auswärtigen Amtes am 20.11.1954 wurde dem
Bundespräsidialamt die Erwägung zur Schaffung einer
Medaille in zwei oder drei Klassen nahe gelegt, um dem
internationalen diplomatischen Brauch gerecht zu werden.
Diese Medaille sollte nur für Ausländer geschaffen werden
und war nur für den Gebrauch bei Staatsbesuchen gedacht.
Mit ihr sollten nur Begleitpersonen, Angehörige der Polizei
und des Sicherheitsdienstes aus Gründen der Courtoisie
gedankt werden. Das Statut des Verdienstordens wurde
entsprechend ergänzt und geändert. Es war vorgesehen, die
Rückseite der Medaille mit den Worten „FÜR BESONDERE
VERDIENSTE UM DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“ zu
versehen. Das Wort BESONDERE wurde aber nicht eingeführt.
Musterstücke mit der Inschrift FÜR BESONDERE
VERDIENSTE UM DIE BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND wurden von der
Firma Steinhauer & Lück in einer sehr geringen Anzahl
(ca. 10 - 12 Stück) angefertigt. Sie dienten zur Ansicht in
den verschiedenen Abteilungen der Ministerien. Da zu Beginn
einmal eine goldene und silberne Medaille geschaffen werden
sollte, hat man sich nur für eine goldene Version
entschieden.
Musterstück
der Firma Steinhauer & Lück mit Inschrift
FÜR BESONDERE VERDIENSTE UM DIE BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND
Medaille,
so wie sie verliehen wird mit Inschrift
FÜR VERDIENSTE UM DIE BUNDESREPUBLIK
DEUTSCHLAND
Entstehung der Stufe Großes Verdienstkreuz mit
Stern
Das Große Verdienstkreuz mit Stern wurde am 17.12.1951
durch das Auswärtige Amt in Bonn dem Bundespräsidialamt zur
Ergänzung der Ordensstufen angeregt diese neue Stufe zu
schaffen, um wie schon bei der Medaille den diplomatischen
Anforderungen gerecht zu werden. Am 09.06.1952 wurde diese
neue Stufe im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben.
Entstehung
des Großkreuzes in besonderer Ausführung
Von Beginn an hat sich der Herr Bundespräsident eine
besondere Ausführung des Großkreuzes vorbehalten. Nur war
das Aussehen nicht festgelegt. Das Aussehen der besonderen
Ausführung sollte je nach Erfordernis, entsprechender Zeit
und den wirtschaftlichen Verhältnissen der Bundesrepublik
angepasst werden. Prof. Dr. Theodor Heuss beabsichtigte an
seinem 70. Geburtstag führende Repräsentanten der
Bundesrepublik Deutschland mit dem Großkreuz des
Verdienstordens auszuzeichnen. 18 Bürger sollten das
Großkreuz erhalten unter anderem auch der damalige
Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer. Der Bundespräsident
wollte den Bundeskanzler für seine außerordentlichen
Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland besonders
hervorheben. Der Herr Bundespräsident kam daraufhin mit
Mitarbeitern der Ordenskanzlei, Herrn Kranz und Herrn
Feike, sowie Herrn Preuss von der Firma Steinhauer &
Lück zusammen, um die Durchführung zu besprechen.
Vorgeschlagen wurden ein Großkreuz mit Brillanten, sowie
eine Ausführung mit Eichenlaub. Beide Vorschläge wies der
Herr Bundespräsident zurück. Eine Ausführung mit Eichenlaub
erinnerte zu stark an das Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes
und eine Brillantenausführung wirkte zu protzig. Der
Vorschlag für die Anordnung eines Lorbeerkranzes in den
Kreuzarmwinkeln der Sternauflage und des Kleinods, kam von
Herrn Preuss und wurde vom Bundespräsidenten genehmigt.
Hergestellt hat diese Ausführung aber die Firma Schuler
& Kun in Pforzheim.
Großkreuz
in besonderer Ausführung von der Firma Schuler & Kun.
So an Bundeskanzler Konrad Adenauer
verliehen.
Stern
zum Großkreuz in besonderer Ausführung von der Firma
Schuler & Kun. So an Bundeskanzler Konrad Adenauer
verliehen.
Stern zum Großkreuz in besonderer Ausführung von der
Firma Steinhauer & Lück. So an Bundeskanzler Helmut
Kohl verliehen.
Miniaturschleife zum Großkreuz in besonderer Ausführung
von der Firma Steinhauer & Lück (Fertigung ca. Ende
60er Jahre). Es handelt sich hier wahrscheinlich um ein
Musterstück, da nachweislich die Original Insignien von der
Firma Schuler & Kun hergestellt wurden.
Allgemeines zum Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland
Die Verleihungspraxis 1951 bis heute
Die Verdienste der Inhaber des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland, sind immer auch ein Spiegel der
Ansprüche und Schwierigkeiten der jeweiligen Zeit gewesen.
In der ersten Zeit stand die Eingemeindung der vielen
Flüchtlinge im Vordergrund der ehrenamtlichen Aktivität.
Ebenso das Lindern materieller Not der Kriegsgeschädigten,
das Schaffen von Wohnraum und das schnelle Beseitigen
der Trümmer, aber auch das Entfernen von Mienen und
Entschärfen von Bomben. Jetzt stehen das Schaffen von
Arbeitsplätzen und die Zusammenführung von Ausländern im
Vordergrund der ehrenamtlichen Tätigkeit. Ferner galt von
1951 bis 1966 der Grundsatz des abgeschlossenen
Lebenswerkes. Man glaubte, dass das Bundesverdienstkreuz
grundsätzlich nur in Würdigung eines abgeschlossenen
Lebenswerkes verliehen werden könne. Durch diese Maßnahme
wurde der Orden zum Greisenorden und die Personen die
auszuzeichnen waren, bekamen meist eine hohe Stufe. Da die
nächste Verleihung erst fünf Jahre später hätte erfolgen
können, gab man ihnen keine niedrige Stufe. Es gab sogar
eine Sonderbestimmung für Beamte, wonach künftig
einheitlich nach der Besoldungsordnung vom 07. August 1957
Orden verliehen werden sollten. Es konnten höchstens
ausgezeichnet werden, nach den Besoldungsgruppen:
A I bis A VIII (einfacher und mittlerer
Dienst)
mit der Medaille
A
IX bis A XIII (gehobener Dienst)
mit dem Verdienstkreuz am Bande
A
XIV bis A XVI (höherer Dienst) sowie B I bis B
IV
mit dem Verdienstkreuz 1. Klasse
B
V bis B VII
mit dem Großen Verdienstkreuz
B
VIII bis X
mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern
B
XI (Staatssekretär)
mit dem Großen Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
B
XII und höher
mit dem Großkreuz
Dies
brachte Probleme und Streitigkeiten mit sich. Es zeigte
sich bald, dass diese Bestimmungen keinesfalls geeignet
waren, das Ansehen des Verdienstordens der Bundesrepublik
zu stützen und zu stärken. Diese Anwendung der
Ordensverleihung bewirkte, dass noch heute obwohl die
Regeln der Verleihung geändert worden sind, oft über die
Voraussetzungen zur Auszeichnung ein falsches Bild in der
Öffentlichkeit waltet. Der Verdienstorden wurde im Laufe
der Jahre demokratischer. Seit 1967, nach überlegter
Reformierung der Verleihungsbestimmungen, gilt nun das
Verfahren des Höherdienens. Man kann jetzt als
Erstauszeichnung nur das Verdienstkreuz am Bande erhalten
und muss sich durch neue auszeichnungswürdigen Leistungen
Höherdienen. Unabhängig von der Stellung und dem Grad den
man bekleidet. Zu dem wurden für die einzelnen Stufen des
Verdienstordens Anzahlen festgesetzt, um das Ansehen des
Bundesverdienstkreuzes nicht zu gefährden. Die einzelnen
Ordensstufen werden im Verhältnis 75 (Verdienstkreuz am
Bande) zu 20 (Verdienstkreuz 1. Klasse) zu 5 (Großes
Verdienstkreuz) verliehen. Vor 1967 bestand das Verhältnis
52 zu 36 zu 12. Man sieht deutlich, dass die Anzahl der
Verdienstkreuze am Bande gegenüber dem Großen
Verdienstkreuz unverkennbar gestiegen ist. Am 25.06.1952
wurde die Notwendigkeit erwähnt, ein
Treuedienstehrenzeichen für Angehörige des öffentlichen
Dienstes zu schaffen. Ein Treuedienstehrenzeichen würde den
Verdienstorden entlasten. Grenzfälle bei der Auszeichnung
von verdienten Beamten könnten dann in glücklicher Weise
gelöst werden. Es wurde damals durch das
Bundesinnenministerium eine Rückfrage bei den Ländern
gehalten. Die Mehrzahl der Länder äußerte sich jedoch
negativ zur Schaffung eines solchen Ehrenzeichens. Ein
Treuedienstehrenzeichen ist nie geschaffen worden.
Erläuterungen zu den Ausführungsbestimmungen zum Statut des
Bundesverdienstkreuzes in der gültigen
Fassung
Wie schon zu beginn aufgezeigt, ist die Verleihung von
Titeln, Orden und Ehrenzeichen sowie öffentliche
Belobigungen Ausfluss der Staatshoheit und ein wichtiges
Element, die Verbundenheit zwischen den Bürgern und ihrem
Staat sichtbar zu machen. Diese Auszeichnungen sind
zugleich besonders geeignet gegenüber verdienten Frauen und
Männern die Dankbarkeit von Staat und Gesellschaft
auszudrücken.
Der
Verdienstorden wird verliehen für:
Leistungen, die im Bereich der politischen, der
wirtschaftlichen-sozialen und der geistigen Arbeit dem
Wiederaufbau des Vaterlandes dienten, für besondere
Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland. Verdienste
aus der Zeit vor der Gründung der Bundesrepublik
Deutschland können nur in Verbindung mit Verdiensten
gewürdigt werden, die nach dem 23. Mai 1949 erworben
wurden. Diese sind: Verdienste im staatspolitischen
Bereich. Verdienste bei der Wahrnehmung öffentlicher
Ehrenämter sowie der Erfüllung beruflicher Pflichten im
öffentlichen Dienst. Verdienste im kulturellen Bereich.
Verdienste im sozialen Bereich im Sinne beispielhaften
sozialen Verhaltens. Verdienste im Wirtschaftlichen
Bereich, jedoch nur in Verbindung mit gemeinnütziger,
uneigennütziger oder ehrenamtliche Tätigkeit unter
Berücksichtigung der sozialen Gesichtspunkte. Persönlicher
Einsatz unter Gefahr für Leib und Leben. Nach der
Vereinigung am 03.10.1990 können Deutsche, die ihren
Wohnsitz in den neuen Ländern haben oder hatten, wie alle
anderen Deutschen grundsätzlich mit dem Verdienstorden der
Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet werden, und zwar
nach den allgemeinen Vorschriften. Es ist zu beachten, dass
Verdienste nicht nur solche sind, die unmittelbar auf den
Staat bezogen sind, sondern auch solche, die insgesamt für
unser Volk, für unser Land, für unsere Gesellschaft und
allgemein für unser Zusammenleben erbracht worden sind. So
können auch Deutsche mit Wohnsitz in den neuen Ländern
auszeichnungswürdige Leistungen um unser Land und unser
Zusammenleben vor dem 03.10.1990 erbracht haben,
beispielsweise im sozialen, humanitären sowie im
mitmenschlichen Bereich ausgezeichnet werden. Bei Anwendung
dieser Kriterien sollte somit in besonderem Maße an
Verdienste gedacht werden, die für das allgemeine Wohl
erbracht werden. Vorschlagsberechtigt sind neben den
Leitern der obersten Bundesbehörden, also Bundesminister
etc., die Ministerpräsidenten der Länder. Sie haben somit
die erforderlichen Prüfungen im Rahmen des Ordensverfahrens
durchzuführen und tragen für ihre Ordensvorschläge die
sachliche und politische Verantwortung. Dies haben alle
Stellen, die an der Vorbereitung des Ordensvorschlages des
Herrn Ministerpräsidenten beteiligt sind, in besonderen
Maße zu beachten. Fehlgriffe bei der Auswahl der
Ordensträger schaden dem Ansehen des Ordens, des Staates
und der bei der Ordensverleihung beteiligten Stellen. Sie
sind daher durch die Gestaltung des Auswahlverfahrens,
insbesondere durch die Prüfung der Ordenswürdigkeit,
bereits bei der Bezirksregierung und den Fachministerien zu
vermeiden. Initiativverleihungen des Bundespräsidenten
erfolgen unabhängig von den allgemeinen Bestimmungen. Eine
Berufung auf solche Initiativverleihungen ist unzulässig.
Generelle
Grundsätze für Ordensvorschläge und
Begründungen
Die Verdienste sind in den Vorschlagsbegründungen im
Einzelnen und schlüssig darzulegen. Jede
Ordensauszeichnung, auch die Verleihung einer höheren
Ordensstufe setzt eine selbständige, auszeichnungswürdige
Leistung für das allgemeine Wohl voraus. Die
Auszeichnungswürdigkeit einer Leistung bestimmt sich nach
dem ihres zugrunde liegenden Maßes an Gemeinsinn,
Sachkenntnis und Tatkraft sowie nach ihrer Tragweite für
das allgemeine Wohl. Die tadelfreie Erfüllung von
Berufspflichten oder die Übernahme von ehrenamtlichen
Tätigkeiten allein genügt nicht für eine Verleihung des
Verdienstordens. Eine ehrenamtliche Tätigkeit kann dann mit
der Verleihung des Verdienstordens gewürdigt werden, wenn
sie mit großem persönlichem Einsatz und unter
Zurückstellung von eigenen Interessen längerer Zeit zur
Förderung wichtiger staatlicher oder gesellschaftlicher
Belange ausgeübt wird. Wer seine eigene Auszeichnung
anregt, oder die Annahme ablehnt, kann mit einer
Ordensverleihung grundsätzlich nicht mehr rechnen. Eine
Verurteilung wegen eines Verbrechens schließt eine
Auszeichnung mit dem Verdienstorden aus. Bei einer
Verurteilung wegen eines Vergehens ist die Auszeichnung mit
dem Verdienstorden möglich, wenn die Strafe, nicht mehr im
Führungszeugnis aufgenommen wird. Es ist darauf zu achten,
dass bei den Vorschlägen, die nicht in der Öffentlichkeit
stehenden und im Stillen wirkenden Menschen angemessen
berücksichtigt werden. Als Erstauszeichnung wird
grundsätzlich keine höhere Stufe als das Verdienstkreuz am
Bande verliehen. Bei der Auszeichnung mit dem
Verdienstorden am Bande soll (muss aber nicht) der
Auszuzeichnende das 40. Lebensjahr vollendet haben. Eine
höhere Ordensstufe setzt den Besitz der vorhergehenden
Stufe voraus. In den Ordensbegründungen ist das Datum der
Vorauszeichnung anzugeben. Ferner sollte ersichtlich sein,
das die zu würdigenden Verdienste danach erworben wurden
und für sich allein den Vorschlag auf die nächst höhere
Ordensstufe rechtfertigt. Auch die neuen Verdienste sind
substantiiert und schlüssig darzulegen. Die Verleihung der
Verdienstmedaille ist nicht an ein Mindestalter gebunden.
Mit ihrer Verleihung werden vor allem Leistungen im
örtlichen Bereich gewürdigt (Vereinsarbeit). Das
Verdienstkreuz 1. Klasse und das Große Verdienstkreuz
werden frühestens vier Jahre, die höheren Ordensstufen
frühestens drei Jahre nach der vorausgegangenen
Auszeichnung verliehen. Liegen Verdienste vor, die nach
ihrer Art, ihrem Gewicht, ihrer allgemeinen Wirksamkeit und
Bedeutung sowie auch ihrer Dauer herausragend sind, so kann
bei Vollendung des 65. bzw. 70. Lebensjahres oder in
Ausnahmefällen des 55. bzw. 60. Lebensjahres das
Verdienstkreuz 1. Klasse bzw. das Große Verdienstkreuz als
Erstauszeichnung verliehen werden. Diese Ausnahmen sind
besonders zu begründen. Unabhängig von den allgemeinen
Bedingungen kann der Verdienstorden für eine in einem
Ereignis sichtbar werdende Leistung verliehen werden, die
sich durch ihre Einmaligkeit und Beispielhaftigkeit, ihren
bahnbrechenden Erfolg oder durch andere weitreichende
Auswirkungen in überragender Weise auszeichnet. So werden
beispielsweise Träger des Nobelpreises mit dem Großen
Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband ausgezeichnet.
Auch die Auszeichnung des Erfinders des
PAL-Farbfernsehsystems, mit dem Großen Verdienstkreuz mit
Stern stützt sich auf diese Regelung. Ebenso neue
Mitglieder des Ordens Pour lé Merite für Wissenschaften und
Künste werden mit dem Verdienstorden der Bundesrepublik
Deutschland ausgezeichnet. Bei gemeinsamen Leistungen bzw.
Verdiensten eines Ehepaares wird es in den meisten Fällen
angemessen sein, nur einen Ehepartner auszuzeichnen, da der
Beitrag des anderen häufig in einer eher unselbständigen
Unterstützung liegt. In zahlreichen Fällen wird aber eine
Gleichwertigkeit der von beiden Parteien erbrachten
Leistung vorliegen, die einer Prüfung der eigenständigen
Auszeichnungswürdigkeit jedes der beiden Beiträge nahe
legt.
Sonstige Regelungen
Die mit dem Verdienstorden ausgezeichneten Persönlichkeiten
sind als Inhaber des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland zu bezeichnen. Bei Veröffentlichungen wird in
der Regel die verliehene Ordensstufe hinzugesetzt, also
z.B.: >Inhaber des Großen Verdienstkreuzes des
Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland<. Leider
geschieht das meist nur in Todesanzeigen, wen der Beliehene
verstorben ist. Um dem Bundespräsidenten die Möglichkeit zu
geben, beim Tode eines Inhabers des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland sein Beileid auszusprechen, ist
beim Ableben von Inhabern des Verdienstordens der
Bundesrepublik Deutschland die Staatskanzlei jeweils sofort
unmittelbar zu unterrichten.
Orden als diplomatisches Mittel
Durch das lösen der Orden aus seinem
geistlich-geschichtlichen Ursprung seit dem 19.
Jahrhundert, dienen Auszeichnungen auch der Pflege und
Verbesserung der internationalen Beziehungen. Die Geste des
guten Willens gegenüber Nachbarstaaten, Klimaverbesserungen
bei politischen Verhandlungen oder als Mittel des Dankes
für Hilfe aus dem Ausland. Bei Staatsbesuchen oder bei
Abberufung von Missionschefs findet ein Ordens- und
Geschenkaustausch statt. Ein scheidender Botschafter erhält
das Großkreuz oder das Große Verdienstkreuz mit Stern und
Schulterband. Ist die Gegenseitigkeit einer
Ordensverleihung nicht gewährleistet oder ist der
Missionschef nach dem Recht seines Heimatlandes nicht zur
Entgegennahme von ausländischen Orden berechtigt, so erhält
er ein anderes Abschiedsgeschenk, heute zumeist in Form
einer mit persönlicher Widmung versehenen Fotografie des
Staatsoberhauptes. Diese Handlungen haben eine sehr lange
Tradition und sind sehr wichtig. Bei Staatsbesuchen findet
ebenfalls zwischen Gast und Gastgeber ein Ordens- und
Geschenkaustausch statt. Nicht nur der Gast und der
Gastgeber erhalten Geschenke und Orden, sondern auch die
jeweilige Mitarbeiter, Mitglieder der Delegationen,
Ehrenbegleiter, Sicherheitskräfte, Hauspersonal,
Kraftfahrer u.s.w. Für den Austausch von Orden gilt die
Regel, dass der Gast die dreifache Zahl der vom Gastgeber
aus Anlass des Besuches vergebenen Orden mitbringt. So
verlieh Bundespräsident Scheel, als er 1978 Japan besuchte,
insgesamt 39 Auszeichnungen, und erhielt aber auch den
höchsten japanischen Orden, die höchste Stufe des
>Chrysanthemenordens<. Nach deutschem Zeremoniell
werden weder Geschenke noch Orden feierlich überreicht. Die
Gäste finden diese bei der Ankunft auf ihren Zimmern vor.
Die Auszeichnung an Ausländer richtet sich nach
Richtlinien, die sich im Laufe der letzten 50 Jahre
verändert haben. Für eine entsprechende Ordensstufe ist der
Rang des beleihenden Ausländers maßgebend. Diese Regelung
bezieht sich nur auf Beamte des diplomatischen und
konsularischen Dienstes.
Richtlinien für die an Ausländer zu
verleihenden Stufen des Verdienstordens der Bundesrepublik
Deutschland vom Februar 1957:
Ordensstufe:
Rang des auszuzeichnenden Ausländers:
Großkreuz:
Ministerpräsidenten,
Amtierende Minister und Staatssekretäre,
Präsidenten der Volksvertretungen und der Obersten
Gerichtshöfe,
Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte
Großes Verdienstkreuz mit
Stern und Schulterband:
Unterstaatssekretäre,
sonstige fremde Botschafter und Gesandte,
Kommandierende Generale, Admirale und
Luftmarschälle von NATO-Verbänden
Großes Verdienstkreuz mit Stern:
Ständige Geschäftsträger,
Botschaftsräte mit Amtsbezeichnung Gesandter,
Berufs-Generalkonsuln als Behördenleiter,
Abteilungsleiter im Außenministerium,
Divisionskommandeure in NATO-Verbänden
Großes Verdienstkreuz:
Botschaftsräte,
Vortragende Legationsräte,
Sonstige Generalkonsuln,
Konsuln der diplomatischen Laufbahn als Behördenleiter,
Gesandtschaftsräte,
Generalmajore, Brigadegenerale
Verdienstkreuz 1. Klasse:
Legationsräte 1. und 2. Klasse und sonstige Konsuln
1. oder 2. Botschafts- oder Gesandtschaftssekretäre
Botschaftskanzler in Sonderfällen
Verdienstkreuz am Bande
3. Botschafts- und Gesandtschaftssekretäre,
Legationssekretäre,
Vizekonsuln,
Attachés des diplomatischen Dienstes,
Kanzler und Beamte des gehobenen Dienstes
Medaille:
Beamte und Angestellte des mittleren und einfachen
Dienstes,
Unteroffiziere und Mannschaften
Sonstiges und Statistik
Die Verleihung des ersten Bundesverdienstkreuzes
(Verdienstkreuz am Bande) erfolgte am 19. September 1951 an
den hessischen Bergmann Franz Brandl. Er hat bei einem
Wassereinbruch unter eigener Lebensgefahr mehrere Menschen
gerettet und großen Schaden vom Betrieb abgewendet. Die
Verleihung der ersten Sonderstufe des Großkreuzes erfolgte
am 20. Mai 1953 an Dr. Getulio Dornelles Vargas, Präsident
der Vereinigten Staaten von Brasilien. Eine Besonderheit in
der Geschichte des Verdienstordens ist die Verleihung des
Großkreuzes in besonderer Ausführung. Dieses Großkreuz
wurde bisher nur zweimal verliehen, am 31. Januar 1954 an
Bundeskanzler Dr. Konrad Adenauer und am 26. Oktober 1998
an Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl. Somit ist diese Stufe des
Verdienstordens die seltenste verliehene überhaupt. Der
Herr Bundespräsident hat sich vorbehalten, den
Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland am
Verfassungstag (23. Mai) erstmalig 1974 durch
Bundespräsident Heinemann in früheren Jahren, persönlich zu
verleihen. Bundespräsident von Weizsäcker hat entschieden,
dass ab 1991 die persönlichen Verleihungen am Tag der
Deutschen Einheit stattfinden. Seit 1996 wird der
Verdienstorden auch am Internationalen Tag des Ehrenamtes
verliehen. An diesem Tagen werden ca. 50 Personen
persönlich durch den Bundespräsidenten geehrt. Diese
Ehre ist eine deutlichere Wertschätzung des Geehrten
gegenüber den üblichen Verleihungen durch den
Ministerpräsidenten oder Oberbürgermeister. Sie macht
deutlich, dass es nur einen Souverän gibt: Den Bürger. Da
der Herr Bundespräsident Inhaber der Sonderstufe des
Verdienstorden ist, stellt sich die Frage, wer verleiht
eigentlich dem Bundespräsidenten die Sonderstufe? Die
Sonderstufe wird ihm als "Ordensherr" - kraft seines
Amtes als Bundespräsident - durch den Präsidenten des
Deutschen Bundestages quasi als "Amtsinsignie" bei der
Amtseinführung ausgehändigt. Ähnlich wie die Amtskette
eines Oberbürgermeisters. Der Bundespräsident erhält keine
Verleihungsurkunde. Somit hat keine Verleihung im
eigentlichen Sinne statt gefunden. Dem Präsidenten wird
aber gestattet, den Verdienstorden auch nach seinem
Ausscheiden, weiterhin zu tragen. Artikel 7 Absatz 2 des
Statutes vom 08.12.1955, gilt auch für den
Bundespräsidenten a. D.. Die
einzige Verleihung einer Sonderstufe des Großkreuzes an
einen nicht amtierenden Staatsoberhauptes, war die an
Michail Sergejewitsch Gorbatschow. Anlässlich des 10.
Jahrestages des Mauerfalls und für seine Verdienste um die
Vereinigung Deutschlands, verlieh der Bundespräsident am 7.
September 1999 die Sonderstufe. Dies ist die höchste
Anerkennung die einem Ausländer zu Teil wird. Alle anderen
Verleihungen haben während der Amtszeiten statt gefunden.
Traditionell verleiht der Herr Bundespräsident am letzten
Tag seiner Amtszeit an Persönlichkeiten den Verdienstorden.
So wurden beispielsweise am 30. Juni 1999 drei Großkreuze,
drei Große Verdienstkreuze mit Stern und Schulterband und
drei Große Verdienstkreuze mit Stern verliehen. Die Kosten
für die Beschaffung von Orden und Ehrenzeichen belaufen
sich auf ca. 154.000, - € pro Jahr beim
Bundespräsidialamt in Berlin. Den größten Anteil hat dabei
der Verdienstorden der Bundesrepublik. Der Verdienstorden
der Bundesrepublik Deutschland wird ca. 4000-mal jährlich
in allen Stufen verliehen. Er wird gegenüber dem Ausland
daher sparsam vergeben. Der Verdienstorden genießt ein sehr
hohes Ansehen im Ausland. Zu fast jeder Gelegenheit wird
der Verdienstorden von den Inhabern angelegt. Der
Verdienstorden wird nur äußerst selten im Original
getragen. Von privat Personen meist nur bei großen
bedeutenden Anlässen und von Persönlichkeiten des
öffentlichen Lebens nur bei Staatsempfängen und dann auch
nur wenn der Gast es ausdrücklich wünscht.
Hersteller des Verdienstordens
Bekannte Hersteller des Verdienstordens sind bzw. waren
folgende:
Firma
Steinhauer & Lück in Lüdenscheid
Punze: St.& L.800, 800, 925
Firma C.E. Juncker in Berlin
Punze: keine
Firma Wilhelm Deumer KG. in Lüdenscheid
Punze: keine
Firma Schuler & Kun in Pforzheim
Punze: SK 935
Punze der Firma Steinhauer & Lück auf der Nadel
eines Bruststerns im Detail.
Die
Firma C.E. Juncker hat das Bundesverdienstkreuz mit
entwickelt und auch einige Zeit hergestellt. Hauptsächlich
das Verdienstkreuz für Arbeitsjubilare und das
Verdienstkreuz am Bande, sowie das Große Verdienstkreuz.
Firma Deumer, hat nur Musterstücke im Rahmen einer
Ausschreibung hergestellt. Die Firma Deumer hat ca. 10
Musterstücke hergestellt (Verdienstkreuz erster Klasse).
Die Firma Schuler & Kun hat einige Zeit Stufen des
Verdienstordens hergestellt, von 1954 bis ca. 1960.
Nachweislich Großkreuze, Große Verdienstkreuze mit Stern,
Große Verdienstkreuze und das Großkreuz in besonderer
Ausführung für Bundeskanzler Dr. Adenauer sowie die
Sonderstufe des Großkreuzes. Die Firma Schuler & Kun
sollte ab 1954 nur die Sonderstufe herstellen die anderen
Stufen wurden später der Fertigung bis 1960 hinzugenommen.
Seit 1960 ist die Firma Steinhauer & Lück alleiniger
Hersteller aller Stufen des Verdienstordens und offizieller
Lieferant der Ordenskanzlei in Berlin. Mehrfach sind andere
Firmen an das Bundespräsidialamt herangetreten und haben
Angebote zur Ordensherstellung gemacht, aber bezogen sich
diese Angebote hauptsächlich auf die unteren Ordensstufen.
Die höheren Stufen standen nicht so sehr im
Lieferinteresse. Das Bundespräsidialamt hat nur solche
Angebote berücksichtigt, die alle Ordensstufen umfassten.
Dies ist auch hauptsächlich der Grund, warum es nicht mehr
Hersteller gibt und gab. Und dies ist in all den Jahren die
Firma Steinhauer & Lück gewesen. Aus irgendeinem Grund
sind die Musterstücke der Firma Deumer in Umlauf gekommen.
Die Firmen C.E. Juncker und Schuler & Kun existieren
nicht mehr.
Firmendaten, Existenzzeiten
Existenzdaten der einzelnen Firmen, die das
Bundesverdienstkreuz hergestellt haben. Die Zeiträume der
Fertigung von Verdienstkreuzen, befinden sich in der
Klammer.
Firma
Steinhauer & Lück in Lüdenscheid:
1889 bis heute (1951 - heute)
Firma C.E. Juncker in Berlin:
1851 bis 1965 (1952 - ca. 1960)
Firma Wilhelm Deumer KG. in Lüdenscheid:
1864 bis heute (1951 nur Musterstücke)
Firma Schuler & Kun in Pforzheim
1891 bis 1980 (1954 - 1960)
Zu dem
haben eine noch unzählige Anzahl von kleinen Firmen, unter
Anderen die Firma L. Chr. Lauer in Nürnberg, den
Verdienstorden hergestellt. Er wurde aber nur für
Musterzwecke produziert und man erhoffte sich damit einen
eigenen wirtschaftlichen Aufstieg zu erlangen. Die
hergestellte Stufe war meist das Verdienstkreuz erster
Klasse, sie ist vom technischen Aufwand am günstigsten
herzustellen.
Die ersten zwanzig Inhaber der Sonderstufe des Großkreuzes
des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland
Dornelles Vargas, Dr.
Getuillo, Präsident der Vereinigten Staaten von Brasilien
20.05.1953
Odria,
Manuel
A., Divisionsgeneral und Präsident der Republik Peru
20.07.1953
Perón,
Juan,,
Präsident der Argentinischen Nation
25.08.1953
Rojas
Pinilla,
Gustavo, Staatspräsident der Republik Kolumbien
30.10.1953
Ibánez
del Campo,
Carlos, Präsident der Republik Chile
21.11.1953
Einaudi,
Prof. D. Luigi, Präsident der Italienischen Republik
02.01.1954
Paul
I., König
der Hellenen
08.03.1954
Jiménez,
Marcos Perez, Oberst, Präsident der Republik Venezuela
15.04.1954
Ruiz
Cortines,
Adolfo, Staatspräsident der Vereinigten Staaten von Mexiko
11.06.1954
Bayar,
Ceial, Staatspräsident der Türkischen Republik
12.06,1954
Haile
Selassie I., Kaiser
von Äthiopien
06.11.1954
Velasco
Ibarra, Dr.
José Maria, Präsident der Republik von Ekuador
11.11.1954
Martinez
Trueba,
Andrés, Staatspräsident der Republik Uruguay
13.11.1954
Osorio,
Oscar, Staatspräsident von El Salvador
29.12.1954
Paz
Estenssoro, Dr.
Victor, Staatspräsident der Republik Bolivien
30.12.1954
Asgeirsson,
Asgeir, Präsident der Republik Island
03.01.1955
O'Ceallaigh,
Seán T., Präsident von Irland
25.02.1955
Mohammad
Reza Pahlavi,
Schahinschah von Iran
27.02.1955
Soraya
Pahlavi,
Kaiserin von Iran
27.02.1955
Trujillo
Molina, Héctor
Bienvenido, Präsident der Dominikanischen Republik
22.03.1955